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Kein permanenter Strafgerichtshof

Von Michael Schmölzer

Politik

Während der letzten 55 Jahre gab es zwar einige international geführte Prozesse gegen Kriegsverbrecher, diese wurden jedoch stets im nachhinein und ad-hoc einberufen. Bis heute konnte sich kein ständiger internationaler Strafgerichtshof etablieren, der auch wirklich handlungsfähig wäre. Auch dem 1998 beschlossenen Internationalen Gerichtshof ICC, der Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen ahnden soll, ist bis dato der Durchbruch nicht gelungen. Eine historische Rückschau verdeutlicht dies:


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Nach dem Ersten Weltkrieg wurde von den Alliierten die Einsetzung von Straftribunalen erwogen, um den deutschen Kaiser Wilhelm, sowie die für das Armenien-Massaker verantwortlichen türkischen Stellen zur Verantwortung zu ziehen. Die Bemühungen bleiben erfolglos.

Unter den Auspizien des Völkerbunds wurde in der Folge der Entwurf für eine Konvention gegen Terrorismus ausgearbeitet, in dem das Statut für einen internationalen Strafgerichtshof enthalten war.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verstärkten die Kriegsverbrechertribunale von Nürnberg und Tokio den Ruf nach Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofes, um das Manko der Selektivität von ad-hoc und nachträglich einberufenen Gerichtsverhandlungen zu überwinden.

Im Rahmen der Vereinten Nationen erarbeitete das UN-Sekretariat 1947 den Entwurf für die Schaffung eines internationalen Strafgerichtshofs, der im Anhang zur Völkerrechtskonvention fixiert werden sollte. Dieser wurde von der Generalversammlung jedoch nicht verabschiedet.

In der Folge wurde die Völkerrechtskommission mit der Erarbeitung eines Kodex über Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschen sowie mit Klärung der Frage eines internationalen Strafgerichts beauftragt.

Diese Optionen wurden jahrelang im dafür zuständigen 6. Komitee der UN-Generalversammlung diskutiert, ohne je angenommen zu werden.

Erst die in Ex-Jugoslawien begangenen Kriegsverbrechen hatten ernsthafte Bemühungen seitens der UN-Generalversammlung zur Folge: 1992 wurde eine Resolution verabschiedet, die die Völkerrechtskommission mit der Erarbeitung eines neuen Statuts beauftragte.

15. Juni bis 17.Juli 1998: Ein entscheidender Fortschritt konnte erzielt werden: Die Staatenkonferenz von Rom erarbeitete erstmals in der Geschichte das Statut für einen ständigen internationalen Strafgerichtshof, der sich mit den Bereichen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen befassen sollte. Dieser Gerichtshof (ICC) war jedoch nicht als Organ der UNO vorgesehen.

Die Schwierigkeit besteht zur Zeit darin, dass das Statut erst nach der Unterzeichnung durch 60 Staaten in Kraft tritt. Bis dato gibt es aber erst acht Ratifikationen. Die größten Probleme verursachen die USA, die dem Gerichtshof nicht betreten wollen.

ICTY : Bessere Durchsetzungsmöglichkeiten

Das Internationale Tribunal für Verbrechen im früheren Jugoslawien (ICTY) ist zuständig für die strafrechtliche Verfolgung von Personen, die seit dem 1. Jänner 1991 im Gebiet des ehemaligen Jugoslawien gegen die Genfer Konvention von 1949 zum Schutz von Zivilpersonen und die Haager Landkriegsordnung von 1907 verstoßen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord begangen oder angeordnet haben. Das ICTY hat gegenüber dem ICC den Vorteil, dass es sich hierbei um ein direkt dem Sicherheitsrat unterstelltes Organ handelt und daher mit besseren Durchsetzungsmöglichkeiten ausgestattet ist.

Derzeit gibt es 94 Angeklagte, bei 18 wurde die Anklage fallen gelassen, sieben sind in der Haft gestorben, es gab einen Freispruch. Von den derzeit 40 Verhafteten, gegen die ein Verfahren läuft, wurden 19 durch UNO-Einheiten festgenommen, zwölf stellten sich freiwillig und neun wurden durch nationale Polizeibehörden ergriffen.

Mitglieder der Leitung des Gefangenenlagers Celebici in Bosnien-Herzegowina wurden bereits zu Haftstrafen zwischen sieben und zwanzig Jahren verurteilt.

Angeklagt sind u. a. auch Jugoslawiens Präsident Slobodan Milosevic, der serbische Ministerpräsident Milan Milutinovic, der jugoslawische Vizepremier Nicola Sainovic und der serbische Innenminister Vlajko Stojiljkovic. Ihnen wird die Vertreibung und Deportation von 740 000 Menschen vorgeworfen.