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Kein Rütteln an Wahl und Präsidentenrecht

Von Karl Ettinger

Politik

Für Koalition und SPÖ ist eine einzige, aber längere Amtsperiode kein Thema. Gleichgewicht in der Republik soll bleiben.


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Ich orte im Parlament keine Zweidrittelmehrheit für eine solche Änderung." Wolfgang Gerstl, Verfassungssprecher der größten Fraktion im Höhen Haus, der ÖVP, liegt mit dieser Einschätzung im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" richtig. Zwar haben Altbundespräsident Heinz Fischer und der ehemalige Vizekanzler und ÖVP-Obmann Reinhold Mitterlehner in der ORF-Sendung "Im Zentrum" einer Reformidee - künftig nur eine einzige, dafür längere Amtsperiode des Bundespräsidenten statt der Möglichkeit von zweimal sechs Jahren - manches abgewinnen können. Im Hohen Haus stehen aber die Koalitionsparteien ÖVP und Grüne sowie die SPÖ als größte Oppositionspartei entsprechenden Verfassungsänderungen ablehnend gegenüber.

Über die Nachfolge des am Sonntag wiedergewählten Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen wird daher mit hoher Wahrscheinlichkeit nach den gleichen Regeln wie bisher entschieden: von mehr als sechs Millionen Wahlberechtigten in einer Volkswahl. Und zwar zunächst für eine Amtsperiode mit sechs Jahren und der Möglichkeit, dass ein etwaiger Amtsinhaber oder eine Amtsinhaberin durch Volkswahl und nicht durch die Bundesversammlung von Abgeordneten des Nationalrats und Bundesrates wiederbestellt werden kann. Das machen ÖVP, Grüne und SPÖ klar. Einer Debatte über sinnvolle Neuerungen bei der Wahl und den Kompetenzen des Bundespräsidenten will sich jedoch ausdrücklich keine der drei Parteien völlig verschließen.

ÖVP hält an 6.000 Unterschriften als Hürde für Kandidatur fest

Van der Bellen, der am 26. Jänner 2023 als Bundespräsident neu angelobt wird, hat am Wahlabend klargestellt, er werde die Frage neuer Regeln für das höchste Amt im Staat dem Parlament überlassen. Die türkis-grüne Koalition geht im Gleichschritt, auch wenn in der Vorwoche der Tiroler ÖVP-Klubchef Jakob Wolf eine Diskussion über eine Änderung anstoßen wollte.

Die Grünen, deren Chef Van der Bellen von 1997 bis 2008 war, betonen, bezüglich Amtszeit und Wiederwahl würden "immer wieder unterschiedliche Änderungsvorschläge diskutiert, und das ist auch gut so". Das bestehende System sei in der Bundesverfassung im Hinblick auf ausreichende "Checks und Balances" gut austariert, hält die grüne Verfassungssprecherin Agnes Prammer fest: "Auch im Zusammenhang mit der Amtsperiode oder der Wiederwahlmöglichkeit sehen wir durch andere vorgeschlagene Modelle keinen solchen Mehrwert." Natürlich würden Wahlkämpfe Geld kosten: "Aber in unserer repräsentativen Demokratie hat der Souverän - das Volk - genau diese Möglichkeit, seinen Willen auszudrücken und darum kann, muss und wird die Demokratie das aushalten."

ÖVP-Abgeordneter Gerstl knüpft bei Worten aus dem Munde Van der Bellens an: "Die Eleganz der Verfassung liegt in ihrem Gleichgewicht der Kräfte." Gemeint sind die Kompetenzen des Bundespräsidenten, der Bundesregierung und des Parlaments. Sogar die Zeit der Amtstätigkeit führt er als Zeichen dafür an: sechs Jahre Amtszeit für das Bundespräsidentenamt gegenüber fünf Jahren als Legislaturperiode für den Nationalrat.

Zur Latte von österreichweit 6.000 Unterstützungsunterschriften steht er, auch wenn es am Sonntag mit sieben Bewerbern so viele Kandidaten wie noch nie gegeben hat und es beim nächsten Mal noch mehr sein könnten. "Es wäre ein falsches politisches Zeichen, wenn wir die Hürde erhöhen", warnt er, aber das müsse die Demokratie aushalten.

FPÖ zwischen Ausnützungund weniger Kompetenzen

Gerstl erinnert daran, dass es schon nach der Hofburgwahl 2016, bei der FPÖ-Kandidat Norbert Hofer in der Stichwahl Van der Bellen unterlegen ist, vor allem auf Betreiben der FPÖ eine Debatte über neue Regeln für das Amt gegeben habe, diese sei aber "schnell zu Ende" gewesen. Mit Herbert Kickl als Klubobmann ist die FPÖ noch 2019 für eine Entmachtung des Bundespräsidenten bei der Auswahl der Minister eingetreten - FPÖ-Kandidat Rosenkranz hat im Wahlkampf offen die Entlassung der Regierung als Überlegung genannt.

Bliebe die SPÖ für eine Verfassungsänderung. Aber dort schickt Vizeklubobmann Jörg Leichtfried voraus, seine Partei sehe "keinen unmittelbaren Anlass, an den Voraussetzungen für eine Kandidatur, dem Wahlmodus oder der Amtsdauer des Bundespräsidenten etwas zu ändern." Die direkte Wahl durch die Bevölkerung sei für die Unabhängigkeit der Amtsführung wichtig und unumstritten. Auch bei den Voraussetzungen für eine Kandidatur - also etwa den 6000 nötigen Unterschriften - oder der Amtsperiode sehe man "keinen unmittelbaren Reformbedarf".