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Kein Scherz: Ein Keks als Beleg

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft
Die Oblaten mit dem Code werden in die Kekse eingebacken. Die Kassenbelege können von den Kunden online abgerufen werden .
© obono

Elektronische Kassenbelege machen mittelfristig Drucker überflüssig.


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Wien. Ein Keks, ein Stift mit Lebensmittelfarbe, und fertig ist der Beleg. Wer braucht schon einen Drucker? - Niemand, wenn es nach Simon Tragatschnig, Geschäftsführer der CodeWerkstatt und Entwickler des Registrierkassensystems "obono" geht. In Paragraph § 132a der Bundesabgabenordnung (BAO) steht zwar, dass Unternehmer verpflichtet sind, ihren Kunden bei Barzahlung einen Beleg zu erteilen, aber nicht, dass dieser zwingend aus Papier sein muss. "Als Beleg gilt auch ein entsprechender elektronischer Beleg, welcher unmittelbar nach erfolgter Zahlung für den Zugriff durch den die Barzahlung Leistenden verfügbar ist", heißt es.

Kunden, deren Kontaktdaten bekannt sind, bekommen zum Beispiel via SMS oder E-Mail einen Link, über den sie den elektronischen Beleg von "obono" einsehen können. Auch für "anonyme" Laufkundschaft gibt es eine Lösung: "Wir stellen dazu für jeden Beleg einen kurzen Beleg-Code zur Verfügung", erklärt der Jungunternehmer. Den Code teilt der Verkäufer seinen Kunden unmittelbar nach der Bezahlung mit, der Beleg kann jederzeit über die Firmen-Webseite abgerufen werden.

Kein Papiermüllauf der Wiese

Der Salzburger Hüttenwirt Gerhard Hafner zum Beispiel hat auf 1996 Metern Seehöhe zwar Internet, aber keinen Belegdrucker. Er mag es nicht, "dass die Zettel irgendwo auf der Wiese herumfliegen". Die Gäste auf der Werfener Hütte scannen bei ihm nach der Jause den Beleg ein, einigen hat Hafner schon den Belegcode auf seine Visitenkarte geschrieben und mitgegeben. Wer den Beleg braucht, etwa für das Haushaltsbuch, gibt den Code auf der Homepage des Wirtes ein und kann ihn sich dann ausdrucken. Damit das funktioniert, muss nur ein kleines HTML-Formular auf der Webseite eingebettet werden, sagt Tragatschnig.

Die Lösung mit dem Keks hat das "obono"-Team auf einer Registrierkassen-Messe der Wirtschaftskammer vorgestellt und große Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Wo der Beleg-Code draufgeschrieben wird, ist egal. So druckt etwa das Stadtkino Horn den Code auf die Kinokarten, und bei den im Freien abgehaltenen Jungpflanzenmärkten der "Arche Noah" wird er auf einen Zettel in der Größe einer Visitenkarte geschrieben und den Kunden ausgehändigt. Darauf steht auch, wie der Beleg online abgerufen werden kann. Im heurigen Jahr wurden derart an fünf Wochenenden rund 25.000 Belege papierlos "erteilt". Die Non-Profit-Organisation muss aufs Geld schauen und erspart sich dadurch mobile Bondrucker, die viel Strom fressen.

Und wie reagieren die Kunden? Schließlich sind sie verpflichtet, den Kassenbeleg entgegenzunehmen und "bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten" mitzunehmen. "Die haben kein Problem damit, dass sie nur einen kleinen Zettel bekommen", sagt Arche-Noah-Mitarbeiter und "Kassa-Chef" Albert Geist. Noch besser sei es, wenn von den Kunden Handynummer oder E-Mail-Adresse bekannt sind. Dann gibt es die Belege gleich elektronisch auf ihre Geräte - und sie können bei einer Kontrolle durch die Finanzpolizei auch gleich vorgezeigt werden.

Die papierlosen Arten der Belegerteilung dürften den erlassmäßigen Vorschriften entsprechen, wenn die Belege im elektronischen System des Verkäufers dokumentiert sind und sie sofort erteilt werden, heißt es aus dem Finanzministerium.

BPA-haltiges Thermopapierab 2020 verboten

Einen wesentlichen Vorteil hat die papierlose Registrierkassa noch: Durch den Verzicht auf das Ausdrucken der Kassenbelege wird vermieden, dass Bisphenol-A-haltiges Papier in Umlauf gebracht wird. Es gibt zwar schon Alternativen, jedoch enthalten die meisten Belege, die auf Thermopapier gedruckt werden, nach wie diesen Stoff, der im Verdacht steht, gesundheitsschädlich zu sein. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat rund 340 Kassenzettel aus Geschäften aller Art analysiert und nur 30 BPA-freie Bons gefunden. Nur die großen Supermarktketten verzichten mittlerweile weitgehend darauf. Bisphenol A ist auch in zahlreichen Lebensmittelverpackungen enthalten, in Babyfläschchen ist die Chemikalie seit Jänner 2011 EU-weit verboten. Aber erst ab Jänner 2020 darf Thermopapier, das BPA enthält, nicht mehr verwendet werden. Mit dieser Regelung soll vor allem das Kassenpersonal geschützt werden, das Tag für Tag mit der Chemikalie in Berührung kommt.

Zurück zu den Registrierkassen: Diese müssen nicht groß sein. Softwarehersteller wie "obono" bieten App-Lösungen für Smartphone, Tablet oder Notebook an. Benötigt wird lediglich ein moderner Web-Browser.

Von der Registrierkassenpflicht sind Betriebe betroffen, die überwiegend bar kassieren und einen Nettoumsatz von mehr als 15.000 Euro pro Jahr erzielen. Das sind rund 60 Prozent aller heimischen Betriebe, insgesamt bis zu 150.000, vorwiegend in den Branchen Gastronomie, Handel und Dienstleistungen.