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Kein Schutz für Almdudler

Von Wolfgang Tucek

Europaarchiv

EuGH: Flasche nicht als europäische Marke geeignet. | Maserung kaum wahrnehmbar. | Luxemburg. (wot) Almdudler kann sich seine Flasche nicht als Marke schützen lassen. Es handle sich um eine "durchsichtige Glasflasche in einer für die Abfüllung von Limonaden gängigen Form", die nicht als EU-weite Marke geeignet sei, befand gestern, Mittwoch, der Europäische Gerichtshof (EuGH). Damit wies er die Klage des Wiener Kräuterlimonadenherstellers ab. Dieser war zuvor schon beim für die Registrierung von Marken zuständigen Europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt abgeblitzt.


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Ihre Flasche besteche durch ihre "besondere körperliche Form sowie den Wechsel zwischen durchsichtig glattem Mittelteil und dem gemasert ausgestalteten oberen und unteren Flaschenbereich", hatten die Wiener geltend gemacht. Am Kräuterlimonadensektor finde sich "keine Gestaltung, die an die angemeldete Marke auch nur annähernd heranreicht". Durch die ungewöhnliche Form habe die Flasche in Österreich eine "überragende Verkehrsbekanntheit" erlangt. Zusätzlich zu berücksichtigen sei die goldene Farbe des Getränks, welche die Oberflächenbeschaffenheit des Glasgefäßes zusätzlich hervorhebe.

Zur wenig "Unterscheidungskraft" gegenüber anderen Limonadenflaschen attestierten hingegen die Luxemburger Richter. Es handle sich lediglich um "eine Variante der Grundverpackungsform der betreffenden Waren". Der gemaserte obere und untere Flaschenbereich sei "nur von Nahem und nur nach einer eher aufmerksamen Prüfung wahrnehmbar". Das sei nicht dazu geeignet, "die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers zu erregen", geschweige denn dem "betreffenden Verbraucher als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Ware" zu dienen, heißt es im Urteil. Die Farbe des Getränks sei nicht zu berücksichtigen, urteilte das Gericht. Dass die Marke für Kräuterlimonaden beantragt wurde, sei ebenso nicht ausreichend. Diese könnten auch "Farbtöne zwischen Braun, Grün und Gold" annehmen.