Textierung im Sicherheitspolizeigesetz wurde geändert. | Wien. Selten, aber doch, nimmt die Präsidentschaftskanzlei zu Gesetzesentwürfen Stellung. Beim Entwurf zur Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes "war es notwendig, weil der eigene Bereich betroffen war", erklärte der frühere Verfassungsgerichtshof-Präsident und nunmehrige Berater von Bundespräsident Heinz Fischer, Ludwig Adamovich, gegenüber der "Wiener Zeitung".
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Die ursprüngliche Textierung hätte ermöglicht, bei großen Empfängen - etwa dem Neujahrsempfang für das Diplomatische Corps - Aufzeichnungen zu machen. "Das ist jetzt bereinigt", betonte Adamovich. Er sei aber von Anfang an davon ausgegangen, dass es sich nur um einen Redaktionsfehler und keine Absicht gehandelt habe.
Auch der Sprecher von Innenministerin Liese Prokop, Johannes Rauch, bestätigte, dass nie angedacht war, in der Präsidentschaftskanzlei abzuhören: "Das ist klar geregelt. Die Rede ist von Überwachungen an einem öffentlichen Ort. - Und die Präsidentschaftskanzlei ist kein öffentlicher Ort."
Ein weiterer Hinweis der Präsidentschaftskanzlei wurde in der Ministerratsvorlage am Dienstag allerdings nicht berücksichtigt, wie Adamovich feststellte. Nämlich, dass in den Erläuterungen zum Gesetz ein Verweis auf die Grundrechtsproblematik bei umfassenden Abhörmethoden erfolgt. "Das ist aber deren Sache. Die Fragestellung besteht unabhängig davon", sagte Adamovich.
Was die Stellungnahme der Präsidentschaftskanzlei selbst betrifft, erklärte Bruno Aigner, Sprecher des Bundespräsidenten, dass man klar trennen muss zwischen einer Stellungnahme in einem Begutachtungsverfahren und der abschließenden Bestätigung des Präsidenten darüber, dass das Gesetz verfassungskonform zustande gekommen ist.