Du sollst nicht diskriminieren, lautet das elfte Gebot der Postmoderne. Was aber, wenn es dabei um die biologische Ungleichheit zwischen Frauen und Männern geht? Dann, so hat nun die Gleichbehandlungskommission entschieden, ist auch eine ungleiche Behandlung der Geschlechter gerechtfertigt. Deshalb ist es auch weiterhin zulässig, dass Männer in öffentlichen Pissoirs gratis ihre Notdurft verrichten und Frauen eine geringfügige Gebühr dafür entrichten müssen.
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Die dafür ausschlaggebenden Argumente hat die Kommission mit erheblicher juristischer Akribie ermittelt und in ihrem Spruch aufgelistet. Dafür, dass hier nicht männlicher Chauvinismus ein für einmal erfolgreiches Rückzugsgefecht geliefert hat, bürgte übrigens eine weibliche Mehrheit unter den Mitgliedern der Gleichbehandlungskommission.
Etwas ganz anderes ist die Frage, ob dieses Land eigentlich wirklich keine anderen Probleme hat, die dringend einer Klärung bedürften, als das Gratis-Pissoir für Männer. Und muss tatsächlich jeder noch so kleine Winkel menschlichen Zusammenlebens von staatlich berufenen Juristen auf seine Gender-gerechte Unbedenklichkeit überprüft werden?
Offensichtlich ja. Das jedoch ist einigermaßen schade. Mühsam und teuer für alle, und zwar wirklich alle Beteiligten, ist es noch dazu - und damit sind ausnahmsweise nicht die 50 Cent für den Toilettengang der Frauen gemeint.
Der kleine Unterschied: Männer pinkeln gratis