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Keine Änderungen bei der "Pauschalierung alt"

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Die "Pauschalierung neu" ist nicht alt geworden. Tatsächlich wird sie überhaupt nicht realisiert; sie wird, so verlautet aus dem Finanzministerium, "vorläufig auf Eis gelegt". Zu viele gegnerische Stimmen haben dem komplizierten Entwurf für eine "vereinfachte" steuerliche Gewinnpauschalierung noch vor Inkrafttreten der geplanten Verordnung den Garaus gemacht.


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Damit bleibt es vorläufig jedenfalls bei den geltenden sechs Branchenpauschalierungen, die durch "P-Neu" hätten ersetzt werden sollen. Nicht gefährdet waren dabei die vielfach genutzte Basispauschalierung, die land- und forstwirtschaftliche Pauschalierung und die Pauschalierung der Werbungskosten für bestimmte Arbeitnehmergruppen.

Die jetzt weiter bestehenden steuerlichen Durchschnittssatz-Berechnungen sind allerdings sehr unterschiedlich konzipiert. Sie bieten entweder Gewinn- oder Ausgabenpauschalierungen und können überdies (wo dies zulässig ist) wahlweise auch mit umsatzsteuerlichen Vorsteuerpauschalierungen junktimiert werden. Das wichtigste Modell ist die schon erwähnte Basispauschalierung für gewerbliche und freiberufliche Selbständige, die eine berufsabhängige Ausgabenschätzung in Höhe von 6% oder 12% ermöglicht, wenn der Vorjahresumsatz die Marke von 220.000 Euro nicht überschritten hat.

Für bestimmte Kleingewerbetreibende - immerhin für 54 Branchen - gibt es eine prozentuelle Ausgabenabsetzung. Für Lebensmittel- und Gemischtwareneinzelhändler sowie für Betriebe des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes besteht die Möglichkeit einer Pauschalierung des steuerlichen Gewinns und damit eine leicht überschaubare Steuerermittlung.

Für Drogisten, Handelsvertreter, für Künstler und Schriftsteller bietet der Fiskus einen ganz oder teilweise geblockten Ansatz der beruflichen Ausgaben. Für die nicht buchführenden Land- und Forstwirte sowie für gärtnerische Kleinbetriebe gibt es ein verkürztes Sonderverfahren.