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Keine Angst vor Formularen

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft

Arbeitnehmerveranlagung zahlt sich aus: im Schnitt bis zu 300 Euro für jeden.


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Wien. Eine Gutschrift vom Finanzamt in der Höhe von fast 8000 Euro: Darüber konnte sich dieser Tage ein Grazer freuen. Der Mann machte mit Hilfe der Arbeiterkammer Steiermark im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung rückwirkend für drei Jahre den Behindertenfreibetrag und Krankheitsausgaben steuerlich geltend.

"Wir hatten auch einen Studenten, der fallweise nebenbei gearbeitet hat. Er hat für die vergangenen fünf Jahre 6200 Euro zurückbekommen", erzählt AK-Steuerexperte Bernhard Koller. Abgesehen von diesen erfreulichen Einzelfällen: Es zahlt sich für fast jeden aus, das Formular L 1 zur Arbeitnehmerveranlagung auszufüllen - am besten gleich online.

Dazu benötigt man Computer, Internetanschluss und Zugangskennung zu FinanzOnline oder Bürgerkarte inklusive Kartenlesegerät und kostenloser Software. Vor allem die städtische Bevölkerung wählt immer öfter den Amtsweg per Mausklick, um rasch zu ihrem Geld zu kommen. "Zwei Drittel der Grazerinnen und Grazer sind schon mit dem Finanz-Online-Code zu unseren Steuerspartagen gekommen", so Koller.

Im Durchschnitt sind pro Arnehmerin/Arbeitnehmer in Österreich 200 bis 300 Euro Gutschrift von der Finanz drin, Familien können sogar mit 500 Euro rechnen.

Dennoch, bedauert Koller: "30 Prozent machen nichts." Erschreckend sei etwa, dass viele Alleinerzieherinnen, die nur wenig verdienen, nicht wüssten, was ihnen zusteht. Sie machen einen großen Bogen um das Formular, aus Angst, etwas zurückzahlen zu müssen.
Dabei könne man nichts falsch machen, so der Steuerexperte. Wenn die Arbeitnehmerveranlagung freiwillig gemacht wird, kann sie im seltenen Fall einer Nachzahlung auch wieder zurückgezogen werden. Man braucht dann nichts zu zahlen.

Was viele noch nicht wissen: Seit dem Vorjahr ist der Kirchenbeitrag bis 400 Euro absetzbar, und die Spendenbegünstigung wurde auf Freiwillige Feuerwehren, Umweltorganisationen und Tierheime ausgedehnt.

Mehr Infos unter www.holdirdeingeldzurueck.at

Wer die Arbeitnehmerveranlagung machen sollte

Gute Chancen, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen, haben Personen, die übers Jahr gerechnet wenig verdienen: Lehrlinge, Wiedereinsteigerinnen nach der Karenz, Ferialjobber, Arbeitslose, die nur einen Teil des Jahres beschäftigt waren. Für Eltern gibt es mehrere Möglichkeiten, Steuern zu sparen: Für jedes Kind gibt es einen Kinderabsetzbetrag, und sie können Kosten für die Kinderbetreuung oder für die auswärtige Berufsausbildung ihrer Kinder absetzen. Wer Unterhalt bezahlt, kann die Alimente absetzen. Für Alleinverdienerinn/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher gibt es Absetzbeträge. Wer sich beruflich weiterbildet, kann die Ausgaben für Kurse, Unterlagen oder Fahrtkosten abschreiben. Wer eine neue Wohnung kauft oder ein Haus baut, kann einen Teil der Kosten absetzen. Auch bei manchen Sanierungen, zum Beispiel Fenstertausch oder Wärmedämmung, zahlt sich die Arbeitnehmerveranlagung aus, ebenso für Pendlerinnen und Pendler. Darüberhinaus gibt es viele weitere absetzbare Ausgaben, zum Beispiel Spenden oder Fachliteratur.