Der Schlagabtausch zwischen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und Sozialministerium ist noch nicht beendet. Die PVA legte ein Gutachten vor, aus dem hervorgeht, dass die Bestätigung des Generaldirektors durch das Ministerium nicht notwendig sei.
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Mit der Bestätigung des Führungsgremiums der PVA hatte sich Sozialminister Herbert Haupt bisher Zeit gelassen. Zunächst möchte er die "Nebentätigkeiten" des Generaldirektors Ewald Wetscherek geklärt haben: Ein Gutachten soll die Bedenken Haupts gegen die Aufsichtsratstätigkeit Wetschereks unter anderem bei der Uniqua-Versicherung zerstreuen. "Demnächst" solle dieses Gutachten laut Sozialministerium vorgelegt werden.
Geht es nach der PVA, ist eine Bestätigung aber gar nicht notwendig. So seien Rechtsexperten zur Ansicht gekommen, dass bei der entsprechenden Passage im ASVG nicht die neue Pensionsversicherungsanstalt der Arbeitnehmer genannt wird, sondern nur PVAng und PVArb. Jene Fassung, in der die PVA vorkommt, tritt erst mit 1. Jänner 2003 in Kraft. Die Gesetzeslücke bedeute gleichzeitig, dass die Bestellung der Funktionäre auch ohne Zustimmung Haupts erfolgen könne. Dieser Meinung, nun auch in Beschlussform gegossen, ist zumindest der Überleitungsausschuss.
Kalt lässt dies das Sozialministerium. Das Ministerium sei die Aufsichtsbehörde, und ohne deren Bestätigung sei die Bestellung des Leitenden Angestellten und des Leitenden Arztes der PVA nicht rechtswirksam, lautet die Argumentation. Maßgeblich für diese Bewertung sei laut Gesetz die Rechtsansicht des Rechtsanwenders. Und das sei in diesem Falle das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen. Das Verwaltungsverfahren laufe.
Es sei dem Überleitungsausschuss unbenommen, seine Meinung zu formulieren, heißt es aus dem Büro Haupts. Von "rechtlicher Relevanz" sei die Auffassung der PVA jedoch nicht.