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"Keine doppelten Steuern für Erben"

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Eine Einigung mit Deutschland steht noch aus. | Heimische Finanzämter warten mit Vorschreibungen. | Wien. Gleich zwei Steuervorschreibungen könnten manchen österreichischen Erben seit Jahresbeginn theoretisch ins Haus flattern: eine aus Österreich und eine aus Deutschland. Damit es in der Praxis nicht dazu kommt, verzichtet der heimische Fiskus vorerst auf Ansprüche in Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Erbschaftsangelegenheiten.


In Österreich wird es wahrscheinlich ab August 2008 keine Erbschaftssteuer mehr geben. Um der Steuerflucht einen Riegel vorzuschieben, hat die Regierung in Berlin das Doppelbesteuerungsabkommen gekündigt, wonach Deutsche mit Wohnsitz in Österreich ihr Erbe hierzulande versteuern dürfen. Die Kündigung erfolgte allerdings schon per Jahresende. Das hat auch Folgen für Österreicher: Bis Ende Juli könnten manche Erben sowohl im Heimatals auch im Nachbarland zur Kasse gebeten werden.

Haben Erbe oder Erblasser nämlich einen Wohnsitz - etwa eine Ferienwohnung - in Deutschland, muss ohne Doppelbesteuerungsabkommen der gesamte Nachlass dort versteuert werden, auch wenn der Hauptwohnsitz in Österreich liegt. Im Finanzministerium in Berlin geht man davon aus, dass es - wenn ein entsprechender Steuerfall entsteht - einen Steuerbescheid geben wird. Gespräche über eine Übergangsregelung seien "völlig offen".

"Offizielle Zusage"

In Wien baut man auf eine "offizielle Zusage Deutschlands". Eine Regelung werde es aber trotzdem erst in einigen Wochen geben, heißt es seitens des Finanzministeriums. Das Abkommen soll rückwirkend ab 1. Jänner 2008 geschlossen werden. In den nächsten Tagen würden die heimischen Finanzämter per Erlass verpflichtet, zunächst keine Vorschreibungen bei derartigen Erbschaften vorzunehmen. Da die Ordnung von Verlassenschaften ohnehin Monate dauere, werde es zu keiner doppelten Besteuerung kommen.