Integrationsbegriff ist in der EU derzeit total schwammig. | Nationalstaatliche Unterschiede haben sich verschärft. | "Wiener Zeitung": Gibt es aus Ihrer Sicht eine einheitliche EU-Integrationspolitik?
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Bernhard Perchinig: Die EU hat ein Problem mit dem Integrationsbegriff, weil sie ihn exquisit für Drittstaatsangehörige reserviert. Programme richten sich nur an Drittstaatsangehörige. Dieser Integrationsbegriff ist stark mit Maßnahmen zu Spracherwerb, Bildung et cetera gekoppelt. Gleichzeitig gibt es eine wachsende Binnenmigration in der EU, für die die Kommission annimmt, dass die Unionsbürgerschaft alle Integrationsfragen löst.
Fragen wie Zugang zum Arbeitsmarkt und Spracherwerb stellen sich für EU-Migranten aber teils ähnlich. Das wird nicht wahrgenommen, weil der Integrationsbegriff gespalten ist. Die EU-Migration war lange Zeit eine reine Elitenmigration. Bei der Mobilität von Hochqualifizierten hatten sich diese Fragen nicht so gestellt, aber die EU-Binnenmigration sieht jetzt anders aus. Dadurch entsteht ein schräges Bild von problematischen und unproblematischen Zuwanderern.
Es gibt keine EU-Richtlinie zum Integrationsverständnis. In manchen Richtlinien kommt der Integrationsbegriff vor, ist aber nicht definiert und sehr schwammig.
Ja, er ist total schwammig. Die Europäische Kommission nennt elf Prinzipien der Integration. Dabei mischen sich verschiedene nationalstaatliche Paradigmen. Man findet darin etwa das skandinavisch-nordeuropäisch-britische Paradigma: Gleichberechtigung, Gleichstellung, Partizipation. Oder das deutschsprachige Paradigma: Spracherwerb, Übernahme der Werte, der Kultur, Kenntnis der Geschichte. Dann gibt es den Ansatz, der sagt, die Strukturen müssen sich ändern, Integration bedeutet gegenseitige Veränderung, auch der sogenannten Mehrheitsgesellschaft. Unterschiedliche Strömungen der europäischen Landschaft treffen aufeinander.
Die Kommission hat schon versucht, die Rechte von Drittstaatsangehörigen an jene der Unionsbürger anzugleichen. Und zwar für Drittstaatsangehörige, die schon länger in der EU sind oder die Verwandte von in der EU lebenden Bürgern sind.
Dagegen kam massiver Widerstand von Deutschland, Österreich und den Niederlanden. Diese Staaten wollen die Möglichkeit haben, Drittstaatsangehörige zu sogenannten Integrationsbedingungen zu verpflichten. Das tun jetzt acht europäische Länder. Deshalb wurde die Kommission sehr zurückhaltend.
Damit ist es EU-Staaten weiterhin gestattet, eigene Bedingungen für Drittstaatsangehörige aufzustellen?
Ja, es gibt eine Trennung von Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen. Da man aber die Integrationsbedingungen nicht festgelegt und das den Staaten überlassen hat, war damit praktisch der Vergemeinschaftungsprozess in Integrationsfragen gestoppt. Seither kommt es in der Praxis wieder zu einem Auseinanderdriften der Staaten. Wir haben ein Forschungsprojekt zu Integrationskursen in acht europäischen Ländern gemacht, dabei hat sich gezeigt, dass die Zielsetzungen völlig unterschiedlich sind. Wir haben genau das Gegenteil von dem, was geplant war, nämlich eine weitergehende Verschärfung der nationalstaatlichen Unterschiede im Integrationsverständnis.
Gibt es bei der Politik der Nationalstaaten zumindest eine gemeinsame Tendenz?
Teilweise. Es gibt gemeinsame Entwicklungen in Richtung verpflichtende Maßnahmen in ein paar Ländern, aber in der Praxis driften sie eher auseinander. Deutschland und Österreich setzen den Schwerpunkt auf Spracherwerb. Die Niederlande haben eine größere Gewichtung auf Assimilation, im Sinn von Werten, kultureller Anpassung. In Großbritannien geht es mehr in Richtung Engagement in der Zivilgesellschaft. Länder wie Portugal oder Spanien wollen diese Maßnahmen dezidiert nicht. In Belgien hat nur Flandern verpflichtende Integrationsmaßnahmen, der französischsprachige Teil nicht.
Kann man dann noch von einer Europäisierung der Integrationspolitik in EU-Staaten wie Österreich sprechen?
Es gibt eine Europäisierung der rechtlichen Ebene bei der Umsetzung der Direktiven. Auf struktureller Ebene findet mit Sicherheit eine Europäisierung statt, weil die Langansässigenrichtlinie und die Familiennachzugsrichtlinie eine gemeinsame Rechtsstellung geschaffen haben. Wo diese Europäisierung meiner Ansicht nach nicht so stark ausfällt, das ist die Gestaltung der Zutrittstüren. Auch fehlt die europäische Dimension. Die Kommission will jetzt den Ländern vorschlagen, in die Integrationsmaßnahmen auch Wissensmodule über die EU einzubauen. Über die Gestaltung der Module besteht noch keine Einigkeit. Auch dieser Bereich ist also noch nicht harmonisiert.
Dr. Bernhard Perchinig arbeitet an der Forschungsplattform "Menschenrechte im europäischen Kontext" der Universität Wien.