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Keine einhellige Freude über das Immobilien-Investmentfonds-Gesetz

Von Rosa Eder

Wirtschaft

Das geplante Immobilien-Investmentfonds-Gesetz, das eigentlich mit 1. Juni 2002 in Kraft treten sollte, wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit verzögern. Eigentlich hätte das Gesetz schon Ende Februar im Ministerrat behandelt werden sollen. Nun wurde es "auf unbestimmte Zeit" zurückgesetzt.


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Wer in Deutschland in Immobilien anlegen, aber nicht gleich ein ganzes Haus kaufen will, kann Fonds erwerben, die direkt in Immobilien investieren. Auch in Österreich soll dies möglich werden. Der ursprüngliche Starttermin wird aber nicht eingehalten werden können, verlautet aus Finanzkreisen. Einer der Knackpunkte ist das Handling der Rückgabemöglichkeit.

Immobilien-Investmentfonds können nur von eigenen Immobilien- Kapitalanlagegesellschaften aufgelegt werden. Deren Grundkapital muss mindestens 5 Mill. Euro betragen, erläutert Mathias Bauer, Geschäftsführer der Raiffeisen KAG. Eine Immobilien-KAG kann auch in ausländische Immobilien wie Zinshäuser, Gewerbeparks, Hotels etc. investieren, allerdings dürfen nur höchstens 20% auf Immobilien in Nicht-EU-Ländern entfallen.

Die Ausgabe und Verwaltung von Immobilien-Investmentsfonds ist laut Gesetzentwurf ein Bankgeschäft und unterliegt der Finanzmarktaufsicht. Der Entwurf sieht zudem vor, dass Anleger ihre Papiere jederzeit an die KAG zurückgeben und somit wieder abstoßen können. Für den Fall, dass dies mehrere Anleger gleichzeitig tun, wird der KAG eine Frist eingeräumt, die sich unter außergewöhnlichen Umständen bis zu zwei Jahre erstreckt und dem Unternehmen Zeit gibt, um das Geld aufzustellen. Und hier scheiden sich die Geister, denn den einen ist die Frist zu lang, den anderen wiederum zu kurz. Konsumentenschutz sei an sich gut, meint etwa Philip Göth, Partner beim Wirtschaftsberatungsunternehmen Deloitte & Touche. Der Immobilienmarkt sei aber keine Börse, an der man Immobilien jederzeit kaufen und verkaufen könne. Unter Umständen müsse die Immobilien-KAG liquidiert werden, damit die Anleger zu ihrem Geld kommen.

Auch mit der steuerlichen Behandlung der Immobilien-Investmentfonds ist man nicht überall einverstanden. Die bereits bestehenden ImmobilienAktiengesellschaften seien "steuerlich nicht sehr exponiert", da sie stille Reserven bilden könnten, die nicht besteuert werden, so Göth. Die Käufer von Immo-Investmentfonds seien also schlechter gestellt als Anleger, die Aktien einer Immobilien-AG kaufen.

Bauer erwartet, dass ab der Zulassung - deren Datum momentan noch nicht fix ist - bis zum Jahresende etwa vier bis fünf solcher Fonds in Österreich aufgelegt werden. In der Raiffeisen-Gruppe überlegt man, ob nicht gleich die Raiffeisen KAG selbst eine Immobilien-KAG gründet. Auch die Generali Vienna steht schon fix in den Startlöchern.