Zum Hauptinhalt springen

Keine Einigung zu Datenspeicherung

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

Österreich gegen Registrierung von Standortdaten. | Rechtliche Basis umstritten. | Luxemburg/Brüssel. Seit den Bombenanschlägen von London steht die Terrorbekämpfung ganz oben auf der Agenda der britischen Ratspräsidentschaft. Ein zentraler Punkt ist die Kommunikationsdatenspeicherung. Über deren Notwendigkeit herrscht Konsens. Um die genaue Regelung ringen die EU-Regierungen und die Kommission allerdings. So gab es auch beim Treffen der Justiz- und Innenminister gestern, Mittwoch, keine entscheidende Annäherung.


Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 19 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.

Diskutiert werden zwei Varianten. Die Kommission hat vorgeschlagen, Rufdaten europaweit einheitlich für ein Jahr aufzubewahren und E-mail-Kontakte für sechs Monate. Die Briten wollen die Speicherung bis zu drei Jahren erlauben. Essentiell für die Ermittlungen sei die Speicherung von erfolglosen Telefonaten, hat Innenkommissar Franco Frattini betont. Sowohl in seinem Vorschlag als auch im britischen Entwurf wird die Standortbestimmung der beteiligten Personen gefordert. Nicht betroffen sind in beiden Fällen die Inhalte der Kommunikation.

Hohe Zusatzkosten

Die österreichische Justizministerin Karin Gastinger wollte jedenfalls den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt sehen - in Hinblick auf die Grundrechte, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre. Sie stellte sich gegen die Speicherung von Standortdaten und erfolglosen Telefonaten. Das führe zu riesigen Datenfriedhöfen.

Die zusätzlichen Kosten für das Projekt werden allein für Deutschland auf mindestens 100 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Die Kommission will den Telekomunternehmen nachweislich entstandene Zusatzkosten erstatten. Unter den Mitgliedsstaaten gibt es darüber keine Einigkeit.

Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob die Datenspeicherung mit einer Vereinbarung der Mitgliedsstaaten (Rahmenbeschluss) oder einem verbindlichen EU-Rechtsakt (Richtlinie) geregelt werden soll. Im zweiten Fall muss auch das in Datenschutzfragen traditionell kritische Europäische Parlament seine Zustimmung geben. Gastinger hält die zweite Version für den richtigen Weg. Auch der britische Innenminister und Ratspräsident Charles Clarke ist inzwischen auf diese Linie eingeschwenkt.

Ein Rahmenbeschluss könnte vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. Rechtlich erfordern im EG-Vertrag verankerte Leitlinien der EU wie die Innere Sicherheit nämlich die Richtlinie. Trotzdem wehren sich Deutschland, Irland, Tschechien, die Slowakei, Slowenien und Dänemark noch dagegen.