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Etappensieg für die tschechische Staatsbrauerei gegen Anheuser-Busch. | Luxemburg/Brüssel. Die tschechische Staatsbrauerei Budejovicky Budvar hat im Streit mit dem US-Biergiganten Anheuser-Busch einen Etappensieg errungen.
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"In den letzten hundert Jahren standen sich die nordamerikanische Brauerei Anheuser-Busch Inc. und die tschechische Budejovický Budvar in einer Unzahl von Gerichtsverfahren über das Recht auf ausschließliche Benutzung der Bezeichnungen Budweiser und Bud gegenüber", schreibt ein Experte des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über den schier endlosen Bierkrieg.
Jetzt ist klar: Die Amerikaner dürfen den Begriff "Budweiser" in der EU nicht als Gemeinschaftsmarke führen. Darauf habe die tschechische Brauerei in Budweis die älteren Rechte in Form von identischen internationalen Wortmarken, entschieden die Richter des zweithöchsten EU-Gerichts am Mittwoch.
Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) habe daher richtig gehandelt, als es den von Anheuser-Busch 1996 beantragten Markenschutz für die Eintragung "Bier, Ale, Porter, alkoholische und alkoholfreie Malzgetränke" zurückgewiesen hatte. Die Bezeichnung "Budweiser" sei nämlich in Österreich und Deutschland bereits für "Biere aller Art" geschützt.
Der US-Biergigant hatte nach vollem Instanzenzug beim HABM schließlich 2007 beim EuGH gegen die Entscheidung der Markenbehörde geklagt. Grund: Die tschechische Brauerei habe den Nachweis der Nutzung der Marke nicht ausreichend und zu spät erbracht.
Dem widersprachen jetzt die Richter: Die Markenbehörde habe weite Freiheiten bei der Würdigung von ihr vorgelegten Unterlagen, erklärten sie.
Die präsentierten Werbeanzeigen und Rechnungen, die die ältere Marke enthalten, wiesen zudem sehr wohl auf die Vermarktung von Bier unter dem Namen "Budweiser" an Kunden in Österreich und Deutschland hin - und das über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren vor der Anmeldung der Gemeinschaftsmarke durch die Amerikaner.
Auch alkoholfreies Bier geschützt
Auch seien die Argumente von Anheuser-Busch entgegen dem Eindruck derer Rechtsbeistände sehr wohl ausreichend gehört worden.
Darüber hinaus schließe der Markenschutz für "Biere aller Art" auch alkoholfreie Biere ein, die - streng genommen - zwar als alkoholfreie Malzgetränke definiert würden. Die Verwechslungsgefahr für die österreichischen und deutschen Kunden sei jedoch zu groß, urteilten die Richter.
Malzgetränke mit der Aufschrift "Budweiser" könnten für Produkte aus Budvar gehalten werden. Die Klage von Anheuser-Busch wurde daher vollinhaltlich abgewiesen.