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"Keine extreme Ungerechtigkeit"

Von Ina Weber

Politik

Erben verkauften die stark beschädigte Villa im Jahr 1951. | Rückstellungsgesetz wurde korrekt angewandt. | Ja zu Restitution einer Liegenschaft in Inzersdorf. |


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Das jüdische Ehepaar Götzl floh 1939 nach England. 1941 hat die Gestapo die Liegenschaft beschlagnahmt und das gesamte Vermögen wurde "arisiert". 1950 wurde die Liegenschaft, die durch die Kriegseinwirkungen stark beschädigt wurde, an Alfred Götzl und seine Tochter als Erbin der inzwischen verstorbenen Ella Götzl zurückgestellt. Weil die Erben jedoch nicht die finanziellen Mittel aufbringen konnten, die Villa zu renovieren, veräußerten sie diese 1951 an einen privaten Käufer um 145.000 Schilling.

"Die Frage war hier nun", so Aicher, "ob die damalige Rückstellung der Villa in einem schlechten Zustand ohne zusätzliche finanzielle Entschädigung eine extreme Ungerechtigkeit darstellt oder nicht. Es wurde jedoch völlig korrekt vorgegangen. Es gab keine Möglichkeit, Bombenschäden finanziell auszugleichen".

Die Präsidentenvilla wird nun verkauft

Der private Käufer renovierte die Villa und verkaufte sie 1965 um 9 Millionen Schilling an die Republik Österreich. Zuletzt wurde sie von Thomas Klestil, dem damaligen Bundespräsidenten, bewohnt. Bundespräsident Heinz Fischer zog es bei seinem Amtsantritt vor, in der Josefstadt zu bleiben. Da der Bund eine Generalsanierung als nicht sinnvoll erachtet, soll die Villa nun verkauft werden. Vorige Woche hat der Nationalrat diesbezüglich beschlossen, das Gebäude aus der Liste der unverkäuflichen Wohnobjekte herauszustreichen.

Zwei weitere Restitutionsfälle hat die dreiköpfige Schiedsinstanz in ihrer letzten Sitzung am 15. November entschieden. Eine Ablehnung spricht sie bei der Antragsstellung auf Rückstellung dreier Liegenschaften der Österreichischen Bundesbahnen in Villach aus. Hier seien keine Hinweise für eine politische Verfolgung der ursprünglichen Liegenschaftseigentümer vorgelegen, sagte Aicher. Die Liegenschaft in Villach befand sich im März 1938 im Eigentum des Ehepaares M. Im April 1940 trat die Deutsche Reichsbahn an sie heran, um über die Abtretung der Liegenschaft zu verhandeln. Nachdem man sich zunächst über die Bedingungen geeinigt hatte, weigerte sich das Ehepaar in Folge den Kaufvertrag zu unterschreiben. Die Reichsbahn klagte und bekam Recht.

Im Falle Inzersdorf gab die Schiedsinstanz jedoch eine Empfehlung auf Restitution auf ein Drittel der Liegenschaft ab. Das weitere Problem dabei: "Auf der Liegenschaft steht ein riesiger Gemeindebau", so Aicher. Die Schiedsinstanz und die Stadt Wien müssen jetzt darüber konsultieren, auf welche Weise dieses Drittel entschädigt werden kann.

Der schwierigste Fall sei jedoch die "Schmidgasse" in der Josefstadt gewesen, erzählte Aicher. Zwei Jahre lang habe man sich darüber den Kopf zerbrochen, bis man eine Empfehlung ausgesprochen hat. Die Opfer hätten vieles verdrängt, ihre Nachfahren keine Dokumente, sodass die Beweisführung schwierig sei. In diesem Fall liege es nun an Bundeskanzler Wolfgang Schüssel die Empfehlung zu akzeptieren oder abzulehnen.