Land und Gemeinden haben eine Vereinbarung getroffen: Wo im Sommer Bedarf besteht, bleiben die Horte offen.
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Im Gefolge der Corona-Krise ist für eine Reihe von Eltern noch völlig unklar, wie ihre Berufstätigkeit heuer in den Sommerferien ausschauen wird. In Niederösterreich wird jetzt auf diese schwierige Situation reagiert. In den Sommermonaten bleiben die Kindergärten auch während der Ferienpause offen, wenn dies in den einzelnen Gemeinden von den Eltern gewünscht wird.
Der Weg für diese Lösung zur Ausweitung der Kinderbetreuung wurde jetzt gemeinsam vom Land Niederösterreich in Absprache mit Städte- und Gemeindevertretern geebnet. Dafür macht das Land 4,5 Millionen Euro locker, wie Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Bildungslandesrätin Christiane Teschl-Hofmeister bekanntgegeben haben. Eine Absprache über das Offenhalten der Kindergärten in Niederösterreich ist mit dem Präsidenten des Österreichischen Gemeindebundes, Alfred Riedl (ÖVP), Rupert Dworak vom SPÖ-NÖ-Gemeindevertreterverband und St. Pöltens Bürgermeister Matthias Stadler als Vertreter der Städte erfolgt.
Damit soll den Eltern eine möglichst sorgenfreie Rückkehr in den Berufsalltag ermöglicht werden, betonen die ÖVP-Landesregierungsmitglieder Mikl-Leitner und Teschl-Hofmeister. Damit werden Kindergärten, wenn Eltern Bedarf anmelden, auch in der dreiwöchigen Ferienpause im Sommer offen bleiben.
Land hilft bei Personal und mit Förderungen
Das Land stellt dafür Personal und Förderungen zur Verfügung. So erhalten etwa all jene Gemeinden, die bereits Ferienbetreuungsangebote für Schul- oder Kindergartenkinder organisiert haben, statt der ursprünglichen 250 Euro Landesförderung pro Gruppe und Woche nun 500 Euro pro Gruppe und Woche. Auch die Förderung für integrative Angebote wurde erhöht, nämlich auf 650 Euro pro Gruppe und Woche.
Wie die Gemeindevertreter erklärten, werden jetzt entsprechende Formulare zur Erhebung des Bedarfs für die Kinderbetreuung im Sommer an die Gemeinden übermittelt. Die Betreuungsplätze im Sommer sind grundsätzlich für berufstätige Eltern und Alleinerzieherinnen vorgesehen. (red)