Wirtschaftsprüfer beklagen mangelnde Informationen. | Wien. Wenn ein Wirtschaftsprüfer im Auftrag der Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Bank prüft, dann ist er darauf angewiesen, dass ihm das Geldinstitut alle nötigen Unterlagen zur Verfügung stellt. Im Falle von Elisabeth Glaser und Martin Schwarzbartl von Ernst & Young, die im April 2006 den Auftrag erhielten, die Karibik-II-Geschäfte der Bawag von 1995 bis 2000 zu prüfen, war das allerdings etwas schwierig.
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Glaser und Schwarzbartl, die am Montag als Zeugen im Bawag-Prozess auftraten, beklagten, dass sie nicht sämtliche Dokumente zu den Flöttl-Geschäften bekommen hätten. Offensichtlich war das Mitteilungsbedürfnis der Gewerkschaftsbanker auch in der post-Elsner-Zwettler-Ära gering.
Fehlende Unterlagen
Außerdem stellten die Prüfer fest, dass es für Geschäfte teilweise gar keine Unterlagen gab. Es stellt sich hier nun die Frage, ob sie bewusst undokumentiert geblieben sind oder ob jemand die Dokumente gezielt verschwinden ließ. Der Angeklagte Investor Wolfgang Flöttl erklärte, die Unterlagen zu seinen Geschäften lägen beim Wirtschaftsprüfer Arthur Anderson.
Auch das Auftauchen immer neuer Erkenntnisse erschwerte die Arbeit der Prüfer. "Wir hatten im Juni 2006 das Gefühl, dass wir nicht alle Informationen hatten, um ein Urteil abzugeben, weil alles im Fluss war", sagte Glaser.
So gab sich ihr Kollege Schwarzbartl dann auch zögerlich bei der Beurteilung der liechtensteinischen Bawag-Stiftungen, über die die Gelder an Flöttl geflossen sind. Es sei der Eindruck entstanden, dass die rechtlich unabhängigen Stiftungen in Wirklichkeit als eine zu betrachten gewesen seien, so Schwarzbartl. "Betriebswirtschaftlich würde ich es als eine einzige Stiftung sehen", juristisch wolle er keine Meinung äußern. Von dieser Frage hängt ab, ob bei den Karibik-Geschäften die Großveranlagungsgrenze überschritten wurde oder nicht.
OeNB verliert gegen OöN
Weil die "Oberösterreichischen Nachrichten" (OöN) geschrieben haben, dass die Staatsanwaltschaft 1994 Ermittlungen bezüglich der Karibik-I-Geschäfte aufgrund einer Intervention der Nationalbank (OeNB) einstellen musste, wurde die Zeitung von der Notenbank geklagt. Am Dienstag entschied allerdings das Oberlandesgericht Linz zugunsten der OöN.