Die Finanzverwaltung will die Meinung des Verwaltungsge-richtshofes abwarten. Beim Höchstgericht wurde deshalb zur Frage, ob die betriebliche Pkw-Luxusgrenze regelmäßig valorisiert werden muss, eine Amtsbeschwerde eingebracht.
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Die Beschwerde richtet sich gegen eine Entscheidung des Salzburger Unabhängigen Finanzsenats (UFS), der im Mai dieses Jahres dem seit Jahren unveränderten Autolimit (34.000 ) ein "dynamisches Element" zugesprochen hatte. (Die "Wiener Zeitung" hat darüber ausführlich berichtet).
Nach Meinung des UFS müsste sich die "Luxusgrenze", bis zu der die Anschaffungskosten von betrieblichen Pkw und Kombi steuerlich anerkannt werden, am Maßstab des Verbraucherpreisindex entwickeln. Würde man dieser Ansicht folgen, dann könnte sich für 2003 ein Grenzbetrag von rd. 42.300 , für 2004 sogar ein solcher von mehr als 43.000 ergeben.
Das Ministerium will dieser Rechtsauffassung vorläufig nicht beipflichten, zumal - so argumentiert man - sich aus der bisherigen Judikaturlinie ein Meinungstrend für Valorisierungen nicht ableiten lässt. Außerdem verweist man darauf, dass es im Falle einer regelmäßigen Neubewertung des Limits auch zu Erhöhungen bei den lohnsteuerpflichtigen Sachbezügen für die Pkw-Privatnutzung (bei hochpreisigen Wagenklassen) kommen würde.
In Steuerberaterkreisen wird den Klienten dessen ungeachtet empfohlen, bei Autoanschaffungen in jüngster Zeit bereits auf die valorisierten Limits Bedacht zu nehmen und in allen noch offenen Steuerverfahren - bis zur Klärung durch das Höchstgericht - auf der Berücksichtigung einer "dynamisierten" Luxusgrenze zu bestehen.