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Keine Kombi-Genehmigung für Aufenthalt und Arbeit

Von Martyna Czarnowska

Europaarchiv

EU-Parlament lehnt Entwurf zu Steuerung von Migration ab. | Straßburg. Für Veronique Mathieu war es eine Überraschung, aber keine positive. Verärgert musste die französische EU-Abgeordnete zur Kenntnis nehmen, dass die Mehrheit ihrer Kollegen ihren Bericht zur möglichen Steuerung der Arbeitsmigration ablehnt. Bei der Plenartagung in Straßburg sprachen sich 350 EU-Parlamentarier gegen die Vorschläge zu einer kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Einwanderer aus, 306 Mandatare waren dafür.


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Dabei hätte die Arbeit an dem Text ein Jahr gedauert, klagte Mathieu, die der Fraktion der Europäischen Volkspartei angehört. Und mit den Liberalen hätte es im Vorfeld auch eine grundlegende Einigung gegeben.

Doch gerade die hatten massive Einwände. Im vorgelegten Dokument hat es nämlich etliche Änderungsanträge gegeben, weil sich die meisten EU-Staaten ihre Kompetenzen bei der Regelung der Zuwanderung nicht nehmen lassen wollen. Wo bleibe dann die gemeinsame Politik, fragen die Liberalen. Der Entwurf hätte vorgesehen, dass es ein vereinfachtes Verfahren für die Genehmigung des Aufenthalts und gleichzeitig Arbeitserlaubnis für legal im Land lebende Drittstaatsangehörige gäbe. "Zwei getrennte Verfahren bedeuten eine längere Bearbeitungszeit bei den Anträgen und höhere Verwaltungskosten", argumentierte Mathieu.

Großer Rahmen gesucht

Auch sollte die Richtlinie dazu dienen, gegen die Ausbeutung und Diskriminierung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten vorzugehen. Denn diese erhalten mit der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis auch Rechte in den Bereichen Entlohnung, Arbeitszeiten, Ausbildung oder soziale Absicherung.

Quoten hätten sich nämlich nicht als ausreichend erwiesen, um die legale Migration zu lenken und die illegale Einwanderung zu bekämpfen, erklärte die EU-Mandatarin. Will die EU ihre Wirtschaftsentwicklung besser steuern, gehörten auch andere zuwanderungspolitische Maßnahmen dazu.

Seit Jahren bemüht sich die Europäische Kommission, die Regelungen zur Arbeitsmigration - die etwa in Österreich offiziell nur über ein Quotensystem läuft - in einen größeren einheitlichen Rahmen zu bringen. Doch es scheitert oft schon an den Einzelbereichen, wie bei der kombinierten Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Die Pläne haben - nicht zuletzt wegen Eigeninteressen einzelner Staaten - viele Ausnahmen vorgesehen; ganze Berufsgruppen wie Saisonarbeiter waren nicht berücksichtigt. Das hat beispielsweise den Sozialdemokraten nicht gefallen. Es dürfe keine Ausnahmen vom Gleichbehandlungsprinzip geben, sagte Fraktionsvorsitzender Martin Schulz, der neue Möglichkeiten für Lohndumping befürchtet.

Ob die EU-Kommission nun einen neuen Vorschlag präsentiert, ist noch nicht klar. Kommissarin Neelie Kroes wollte sich nicht festlegen lassen. Der Innenausschuss des EU-Parlaments und dessen Mitglied Veronique Mathieu müssen sich jedenfalls weiter mit dem Thema beschäftigen.