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Kfz-Sachbezug mit "Rückwirkungsfiktion"

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Eine unangenehme Überraschung erleben Dienstnehmer, die einen Firmenwagen ihres Arbeitgebers auch privat nutzen können. Sie müssen ab heuer einen erhöhten Sachbezug versteuern.


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Die Erhöhung ergibt sich dann, wenn das Firmenauto in der Vergangenheit (!) die neue Angemessenheitsgrenze von 40.000 Euro überschritten hat. Die Vorgeschichte: Nach längeren juristischen und fachlichen Diskussionen hat sich die Finanz bekanntlich entschlossen, die sogenannte Auto-Luxusgrenze ab 2005 von 34.000 Euro auf 40.000 Euro zu erhöhen. Die Erhöhung gilt ausdrücklich nur für Autokäufe, die ab diesem Jahr getätigt werden; hinsichtlich früherer Anschaffungen hat es bei der Kaufpreisgrenze von 34.000 Euro zu bleiben.

Weiters wurde per Verordnung festgelegt, dass sich zeit-gleich mit der Erhöhung der Luxusgrenze auch die Berech-nung des monatlichen Sachbezuges zu ändern habe. Zwar bleibt es grundsätzlich bei 1,5% vom Autoanschaffungs-wert, damit höchstens von 1,5% von 40.000 Euro, also maximal 600 Euro monatlich (bzw. beim Hälftebetrag von maximal 300 Euro). Diese Rechtslage hat eine gewisse Logik für sich. Mit der Logik ist es indes seit der "Information" des Finanzministeriums vom 21. Jänner dieses Jahres wieder vorbei. In dieser Kundmachung wird darauf hingewiesen, dass der maximale Sachbezugswert von 600 Euro (bzw. 300 Euro) auch dann ab 2005 zu berücksichtigen ist, wenn das Firmenauto zwar noch aus den Vorjahren stammt, aber schon damals die 34.000 Euo-Grenze (bis 40.000 Euro) überstiegen hat.

Ein Beispiel: Firmen-Pkw wurde 2003 um 38.000 Euro angeschafft. Dieser Wert wird einkommensteuerlich mit 34.000 Euro anerkannt. Der monatliche Sachbezug (ab 2005) ist aber für dieses Auto mit 1,5% von 38.000 Euro zu berechnen, somit mit 570 Euro (Halbsatz 285 Euro). Hätte der Wagen seinerzeit 50.000 Euro gekostet, müsste der monatliche Sachbezug (ab 2005) 600 Euro betragen, nämlich maximal 1,5% von 40.000 Euo. Logisch?