Wien. Bei den Verhandlungen der Regierung zum einkommensabhängigen Kindergeld zeichnet sich laut Familienstaatssekretärin Christine Marek (V) noch keine Einigung ab. Auch sie bestätigt den zuletzt von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S) genannten Termin Mitte September. "Ich fürchte, dass eine Einigung vorher nicht möglich ist." Offene Punkte sind nach wie vor der Umgang mit Alleinerziehenden und der Zuschuss für Geringverdiener.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 15 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Sie wolle bei den Verhandlungen zum Kindergeld auch darauf achten, dass die dadurch entstehenden zusätzlichen Belastungen des defizitären Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) nicht zu hoch seien, betonte Marek. Obwohl das Defizit des FLAF, aus dem etwa die Familienbeihilfe, Unterhaltsvorschüsse oder Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen finanziert werden, in den kommenden Jahren weiter steigen wird, stehe eine Streichung von Leistungen "nicht zur Diskussion".
Marek sprach sich auch gegen eine verpflichtende Offenlegung von Gehältern und Sanktionen bei großen Unterschieden zwischen der Bezahlung von Männern und Frauen aus. "Ich sehe das sehr kritisch", meinte Marek zu der entsprechenden Forderung von Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek (S). Sie wolle stattdessen Bewusstsein in den Unternehmen schaffen und vor allem bei der Ausbildung und Berufswahl der Frauen ansetzen, erklärte die Staatssekretärin am Montag der APA.
Das Modell der verpflichtenden Gehaltsoffenlegung in Schweden, das Heinisch-Hosek als Vorbild dient, sei zwar interessant, sie bezweifle aber, dass es sich in Österreich umsetzen ließe, sagte Marek. "Wir haben eine andere Mentalität als die Schweden - es ist in Österreich nicht üblich, über Einkommen zu sprechen." Außerdem stelle sich die Frage, "ob die Mitarbeiter das wollen".
Auch im Hinblick auf verpflichtende Quoten in Aufsichtsräten von börsenotierten Unternehmen ist Marek skeptisch: "Eine Quote allein hilft nichts, man muss den Firmen auch Instrumente bieten." In Norwegen gebe es beispielsweise eine Datenbank, wo sich qualifizierte Frauen eintragen könnten und die Unternehmen so auch über potenzielle Führungskräfte informiert würden. Ein derartiges Instrument, um "Frauen namhaft zu machen", könne sie sich für Österreich jedenfalls vorstellen, erklärte Marek. Bevor man aber über "schärfere gesetzliche Notwendigkeiten" nachdenke, solle man den Unternehmen zunächst Anreize bieten, Gleichbehandlung von sich aus umzusetzen.