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Kindergeld: ÖVP hat sich durchgesetzt

Von Katharina Schmidt

Analysen

Jetzt ist es also in Begutachtung, das neue Kindergeld. Auffällig ist dabei, dass die Einigung nicht ganz vollständig ist. Denn zwei Punkte waren es, die den sicher scheinenden Kompromiss von SPÖ und ÖVP vor der Sommerpause noch einmal ins Wanken gebracht hatten: Erstens die Frage der Alleinerziehenden und zweitens die Frage des Zuschusses für Geringverdiener. Und letztere hat man sich für die Regierungsklausur Mitte September aufgehoben. Das heißt nach Adam Riese auch, dass der jetzige Kompromiss nur ein halber ist.


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Allerdings drängt sich auch die Frage auf, ob die rasche Einigung überhaupt als tatsächlicher Kompromiss, in den die Wünsche beider Parteien zu möglichst gleichen Teilen eingeflossen sind, gewertet werden kann. Angesichts der Forderungen der jeweiligen Verhandlungspartner in den vergangenen Wochen erscheint kaum eine andere Einschätzung möglich, als jene, dass sich ÖVP-Familienstaatssekretärin Christine Marek durchgesetzt hat. So hatte sie zuletzt stark darauf gedrängt, den Entwurf rasch in Begutachtung zu schicken, da sonst ein In-Kraft-Treten mit 1. Jänner 2010 gefährdet sei. Rascher als beim ersten Ministerrat nach der Sommerpause wäre es - sieht man einmal vom Sommerministerrat ab - wohl kaum gegangen.

Dass SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek offensichtlich zurückstecken musste, wird auch mit Blick auf die Regelung zu den Alleinerzieherinnen deutlich. Heinisch-Hosek forderte hier eine Erweiterung des Kindergeld-Bezugs um zwei Monate für alle Alleinerzieher. Später steckte sie zurück und schlug vor, die erweiterte Bezugsdauer nur jenen Alleinerziehern zukommen zu lassen, die vor dem Kindergeld-Bezug weniger als 1200 Euro verdient haben. Die ÖVP wollte hier einen längeren Bezug nur für Härtefälle, also wenn etwa der Partner im Gefängnis sitzt.

Die Einigung sieht nun wie folgt aus: In Härtefällen wird die längere Bezugsdauer gewährt. Die von Heinisch-Hosek vorgeschlagene Grenze von 1200 Euro wird zwar eingezogen, gilt aber nur für Alleinerzieher, die auch einen Antrag auf Unterhalt vor Gericht gestellt haben. Freilich kann man wahrscheinlich davon ausgehen, dass dies meist der Fall sein wird. Dennoch scheint der Entwurf eher den Wünschen der ÖVP entgegenzukommen.

Dies lässt einen Handel vermuten: Plötzlich ist nämlich Bewegung in die Verhandlungen zum Krankenkassen-Sanierungspaket gekommen. Diese hatte zuletzt die ÖVP blockiert. Bereits vor dem Sommer wurde darüber spekuliert, ob die starre Haltung der ÖVP in dieser Sache mit der von der SPÖ auf Eis gelegten Kindergeld-Einigung zu tun haben könnte. Dass man jetzt das Eine gegen das Andere ausgetauscht hat, erscheint da nur logisch.

Denn das neue Kindergeld ist jetzt also in Begutachtung.