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Kinderporno stärker geahndet

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

Einigung der Justizminister erwartet. | Täter erhalten längere Haftstrafen. | Brüssel. Der sexuellen Ausbeutung von Kindern will die EU einen möglichst großen Riegel vorschieben. Dafür sollen unter anderem die Strafen verschärft und neue Tatbestände eingeführt werden. Denn bis zu 20 Prozent aller Kinder in Europa werden in irgendeiner Weise einmal sexuell missbraucht, sagen Studien der EU-Kommission. Jeden Tag gebe es im Internet im Schnitt 200 neue kinderpornografische Bilder. Die Machwerke würden immer brutaler, die Opfer immer jünger.


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Erst im Frühjahr legte Innenkommissarin Cecilia Malmström daher einen EU-Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch von Kindern und Kinderpornografie vor. Über wichtige Eckpunkte des geplanten EU-Rechtsakts besteht nach Aussagen von Diplomaten bereits weitreichende Einigkeit. Bei ihrem Treffen am Freitag sollen die Justizminister Definitionen der Verbrechen und Mindeststandards für ihre Bestrafung festlegen. Die Mitgliedsstaaten müssten jeweils mindestens die in der Richtlinie vorgeschriebenen Höchststrafen in ihre Gesetze aufnehmen. Auch Österreich müsste seinen Strafenkatalog um einiges verschärfen.

Künftig härtere Strafen in Österreich

Einige Punkte des Aufholbedarfs: Für Personen, die bei sexuellem Missbrauch von Kindern zusehen, setzt es künftig bis zu zwei Jahre Haft statt bisher nur einem. Missbraucht ein Täter sein Autoritätsverhältnis, um ein Kind zu sexuellen Handlungen zu bewegen, muss er nach EU-Standard mit bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen statt bisher in Österreich mit drei. Nötigt der Verbrecher ein Kind gar mit Gewalt oder Drohungen, um es sexuell belästigen zu können, würde die bisherige Höchststrafe in Österreich von fünf Jahren auf zehn verdoppelt.

Die aktive Teilnahme eines Erwachsenen an Kinderprostitution oder die Anwerbung von Kindern dafür könnte laut EU-Vorgabe bis zu acht Jahre Freiheitsstrafe bringen. Sind die Opfer zwar sexuell mündig aber noch nicht volljährig - also in Österreich zwischen 14 und 18 - blüht eine Höchststrafe von fünf Jahren. Im österreichischen Recht können bisher in beiden Fällen nicht mehr als drei Jahre Haft verhängt werden.

Neu eingeführt wird auch der Straftatbestand des Grooming, für den es EU-weit bis zu einem Jahr Gefängnis geben soll. Darunter versteht man die Kontaktaufnahme zu Kindern via Internet, zur Verabredung der sexuellen Belästigung. Das ist von der derzeitigen Rechtslage in Österreich ebenso abgedeckt wie bis zu einem Jahr Haft für den Besitz oder Konsum von Kinderpornos und die doppelte Höchststrafe für die Verbreitung von Kinderpornos.

Uneinig sind sich die Mitgliedsstaaten vor allem noch, wie Berufsverbote für Sexualstraftäter - etwa als Kindergärtner - grenzüberschreitend geregelt werden könnten. Und die Sperre sowie Löschung von kinderpornografischen Internetseiten ist noch strittig. Mit einer abschließenden Einigung unter den Mitgliedsstaaten sei frühestens im Dezember zu rechnen, hieß es in Diplomatenkreisen.