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Kinderzuschläge als Steuerreform-Akonto

Von Alfred Abel

Wirtschaft

Die Wohltat kommt im Juli. Das Familienpaket des Finanzministers, das aus der Steuerreform 2005 nach 2004 vorgezogen werden soll, lässt sich natürlich nicht mehr auf den Jahres- | beginn zurückverlegen. Also hat man sich darauf geeinigt, die gute Tat zur Jahresmitte zu starten und das 1. Halbjahr später nachzuholen. Wodurch die Sache nicht einfacher wird.


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In vier Bereichen gibt es für die heimischen Steuerzahler schon heuer Kostproben aus der Steuerreform 2005. Für Familien mit Kindern wird der Alleinverdiener-Absetzbetrag (AVAB), natürlich auch jener für Alleinerzieher, spürbar erhöht. Dazu darf der Zuverdienst des Alleinverdiener-Partners (bei Kindern im Haushalt) schon heuer bis zu 6.000 Euro im Jahr betragen. Schließlich wird die Freigrenze für die Besteuerung der "sonstigen Bezüge" (13.,14. Lohn/Gehalt) von bisher 1.900 auf 1.950 Euro (ab 2005 sogar auf 2.000 Euro) erweitert.

Das vierte Reform-Akonto für 2004 betrifft das Pendlerpauschale, das um 15% angehoben wird. Wie das praktisch abläuft, steht in einem separaten Artikel auf dieser Seite. Durch die Einführung eines "Kinderzuschlages" als Erhöhungsbetrag zum 364 Euro-AVAB für Alleinverdiener mit Kindern und für Alleinerzieher ergeben sich ab heuer folgende Sätze:

Die gleichen Sätze gelten auch für Lebensgefährten, die mehr als sechs Monate mit dem Partner zusammenleben und bei denen (mindestens) ein Kind zu dieser Partnerschaft dazugehört (muss kein gemeinsames sein).

Die neuen erhöhten Absetzbeträge sollten generell ab 1. Jänner 2004 gelten. Da das Steuerreformgesetz in Letztfassung aber voraussichtlich erst zur Jahresmitte verkündet werden wird, sollen die neuen AVABs zunächst nur ab der Lohnperiode Juli 2004 zur Anwendung kommen. Zu diesem Zeitpunkt wird es allerdings wohl kaum Lohnsteuertabellen geben (und geben können), die an die neue Rechtslage angepasst sind, so dass es Aufgabe der Arbeitgeber und ihrer Lohnverrechnungsbüros sein wird, die neuen AVABs in der zutreffenden Höhe individuell bzw. durch ihre Computer oder Rechenzentren zu berücksichtigen.

Für die Monate Jänner bis Juni 2004 sollen die Absetzbeträge im Wege einer Bezugsaufrollung durch den Arbeitgeber nachgeholt und das sich so ergebende Steuerguthaben ausbezahlt werden. Diese Aufrollung soll im Monat November erfolgen, wozu man allerdings keinen Arbeitgeber zwingen kann. Außerdem ist zu beachten, dass auch aufrollungsbereite Arbeitgeber an die Sperrklauseln des Einkommensteuergesetzes gebunden sind.

So kommt für Arbeitnehmer, die nicht ganzjährig bei diesem Arbeitgeber beschäftigt waren oder für die ein Freibetragsbescheid ausgestellt wurde oder die während des Jahres Krankengeld von der Krankenkasse bezogen haben, eine Aufrollung grundsätzlich nicht in Frage, daher auch nicht für die erhöhten Absetzbeträge. In diesem Fall müssen die betroffenen Alleinverdiener und Alleinerzieher doch warten bis zum Arbeitnehmer-Steuerbescheid oder bis zum Einkommensteuerbescheid für 2004, irgendwann im nächsten Jahr. Der erhöhte AVAB bei (Ehe-)Paaren mit Kindern kann sich übrigens auch bei der sogenannten Negativsteuer auswirken. Diese besondere Steuervergütung (die man nur per Steuerbescheid oder über besonderen Erstattungsantrag erhält), bedeutet, dass man den AVAB (in der jeweils zustehenden Höhe - also einschließlich der neuen Kinderzuschläge) dann vom Finanzamt gutgeschrieben oder ausbezahlt erhält, wenn das Einkommen des Jahres negativ ist, wenn es also keinen Steuerbetrag gibt, den man durch den AVAB mindern kann. Eine durchaus erfreuliche Änderung gibt es bei der sogenannten Zuverdienstgrenze für Alleinverdiener mit Kindern. Das erlaubte kleine Nebeneinkommen des "nichtverdienenden" Partners darf schon heuer 6.000 Euro betragen (bisher 4.400 Euro), ohne dass der AVAB beim "alleinverdienenden" Partner gefährdet ist. Für Alleinverdiener ohne Kinder bleibt dagegen das bisherige Zuverdienstlimit von 2.200 Euro jährlich unverändert.