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Klage gegen Bettelverbot

Von Petra Tempfer

Politik

Gewerbsmäßiges Betteln seit Juni strafbar: Grüne unterstützen Klage. | Laut Jurist "derzeit nur zum Wahlkampfthema hochgespielt". | Wien. Organisiertes, aggressives oder aufdringliches Betteln ist in Wien seit Jahren verboten. Im Juni gesellte sich das Verbot des gewerbsmäßigen Bettelns dazu, das nun eine Bettlerin - und mit ihr sämtliche Parteien - auf den Plan rief.


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Hat doch diese angekündigt, eine Verfassungsklage gegen das neue Gesetz einzubringen, um dieses so zu Fall zu bringen. Laut Verein "Bettellobby", der die Frau bei der Klage unterstützt, stammt diese aus Österreich, bezieht mit ihrem Mann aufgrund psychischer und physischer Erkrankungen eine Invaliditätspension und bettelt seit eineinhalb Jahren mehrmals die Woche. Dieser "Notgroschen" sei nun durch Verwaltungsstrafen von bis zu 700 Euro bedroht.

Konkret stützt sich die Klage auf drei Punkte: Einerseits sei zu prüfen, ob das Gesetz nicht gegen die im Staatsgrundgesetz verankerte Freiheit der Erwerbstätigkeit verstoße. Außerdem verletze die Regelung das Recht auf Achtung des Privatlebens, festgelegt in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Ein Eingriff ins Privatleben liege nämlich auch dann vor, wenn der Staat die Möglichkeit, im privaten Sektor Unterhalt zu verdienen, Beschränkungen unterwerfe. Zudem soll geprüft werden, ob das Bettelverbot dem aus dem Gleichheitsgrundsatz abzuleitenden Sachlichkeitsgebot entspricht.

Diese Klage hält der Wiener Verfassungsjurist Heinz Mayer für wenig erfolgversprechend. "Die Einwände sind nicht berechtigt", meint er im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Betteln gelte nämlich generell nicht als Erwerbstätigkeit, weshalb das Gesetz gar nicht gegen deren Freiheit verstoßen könne. Bezüglich des Eingriffs ins Privatleben meint er, dass das Recht auf die Entfaltung seiner Persönlichkeit eingeschränkt werden könne - und zwar dann, wenn sich die Öffentlichkeit daran stößt. In seinen Augen wird die Verfassungsklage, über die der Gerichtshof frühestens in einem halben Jahr entscheiden werde, "derzeit nur zum Wahlkampfthema hochgespielt".

Haben sich doch die Wiener Grünen vollends hinter die Bettlerin gestellt und ihr finanzielle Unterstützung zugesagt. "Die Partei wird für allfällige Kosten, die irgendwo bei 3000 Euro liegen werden, aufkommen", betont der nicht amtsführende Stadtrat David Ellensohn. Außerdem wollen die Grünen sämtliche Verwaltungsstrafen der Bettlerin übernehmen.

Generelle Untersagung?

"Damit wollen wir unseren Unmut über die Gesetzesnovelle kundtun", so Ellensohn. Denn der Begriff "gewerbsmäßig" bedeute in diesem Fall eine strafbare Handlung in der Absicht, "sich durch ihre wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen". Da Bettler generell ihren Lebensunterhalt aus Almosen bestritten, sei nicht-gewerbsmäßiges Betteln begrifflich ausgeschlossen, wodurch in Wien de facto ein generelles Bettelverbot herrsche.

"Uns geht es nicht um die Einzelperson, sondern darum, jene zur Verantwortung zu ziehen, die andere zum Betteln zwingen und die Bevölkerung dadurch ausbeuten", heißt es dazu aus dem Büro der Wiener Integrationsstadträtin Sandra Frauenberger. "Wir stehen zu dem Gesetz, und die Klage wird höchstwahrscheinlich abgelehnt", meint Louis Kraft vom SPÖ-Rathausklub dazu.

In dieselbe Kerbe schlägt Wolfgang Ulm, Sicherheitssprecher der ÖVP Wien. Das Engagement der Grünen ist daher in seinen Augen "für die Wahl total kontraproduktiv". Johann Gudenus, Sicherheitssprecher der FPÖ Wien, fordert sogar eine weitere Verschärfung des Verbots. Nur rigorose Kontrollen und Gesetze könnten organisiertes Betteln und Ausbeutung von Menschen verhindern.