Die deutsche Verbraucherzentrale Hamburg hat den Diskonter Lidl wegen unlauteren Wettbewerbs beim Landgericht Heilbronn geklagt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, sich nicht an das in der Werbung gegebene Versprechen fairer Arbeitsbedingungen bei Textilzulieferern in Bangladesch zu halten.
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Unterstützt wird die Klage von der Kampagne für Saubere Kleidung (CCC) und dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR).
Eine Studie der Kläger habe herausgestellt, dass die Arbeitsverhältnisse in vier Lidl-Zulieferbetrieben in Bangladesch nicht der Werbung der Handelskette entsprächen.
Im Gegenteil ist in den Ergebnissen von überlangen Arbeitszeiten, Lohnabzügen als Strafmaßnahmen, mangelnder und intransparenter Vergütung von Überstunden, Verhinderung von Gewerkschaftsarbeit und Diskriminierung von weiblichen Beschäftigten die Rede. Für die Kläger sind das eindeutige Verstöße gegen den Verhaltenskodex der Business Social Compliance Initiative (BSCI), deren Mitglied Lidl ist, und gegen die Selbstverpflichtung Lidls.
Den Angaben zufolge heißt es in einem Prospekt des Diskonters vom Januar 2010: "Lidl setzt sich weltweit für faire Arbeitsbedingungen ein." Die in der Studie befragten Näherinnen hätten allerdings von überlangen Arbeitszeiten, Lohnabzügen als Strafmaßnahmen, mangelnder und intransparenter Vergütung von Überstunden, Verhinderung von Gewerkschaftsarbeit und Diskriminierung von weiblichen Beschäftigten berichtet.
Miriam Saage-Maaß vom ECCHR erklärte dazu: "Es besteht ein krasser Widerspruch zwischen der öffentlichen Darstellung Lidls und den tatsächlichen Verhältnissen in den Produktionsstätten der Lidl-Lieferanten."