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Klagen, Kontrollen, Fahrverbote

Von Michael Schmölzer

Europaarchiv

Österreich bleiben nach der Verhandlungs-Niederlage von vorvergangener Nacht noch einige Möglichkeiten, den Verkehr doch noch zu beschränken. Wie es um die jeweiligen Erfolgschancen steht, bleibt abzuwarten.


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Da wäre zunächst einmal eine so genannte Untätigkeitsklage gegen die EU, wie sie der Tiroler und Salzburger Landtag fordern. Österreich könnte in diesem Fall argumentieren, dass die im Beitrittsvertrag versprochene 60-prozentige Reduktion der Schadstoffe von der EU nicht eingehalten worden ist.

Auch gibt es die Möglichkeit, sektorale Fahrverbote zu verordnen, wie dies von Landespolitikern gefordert wird. Eine Variante, die von der EU kaum toleriert werden dürfte. Im Zeichen der Schadensbegrenzung werden strenge Lkw-Kontrollen und landesweite Nachtfahrverbote von verschiedenen Seiten gefordert. Salzburgs Landeshauptmann Franz Schausberger will die Einführung neuer Tempolimits prüfen. Darüber hinaus sollte noch in diesem Jahr das Umwelt- und Lärmschutzpaket entlang der Tauernautobahn geschnürt werden, das bis auf wenige Lücken bereits ausverhandelt sei. Österreich muss koordiniert vorgehen, weil sonst Ausweichrouten gesucht werden.

Von diesen Maßnahmen will allerdings die Wirtschaftskammer (WKÖ) nichts wissen. Nationale Verkehrseinschränkungen würden in erster Linie die heimischen Unternehmen negativ treffen, da die österreichischen Frächter im EU-Vergleich ohnehin die mit Abstand höchsten Belastungen zu tragen hätten, wird argumentiert. Nach Aussagen von Branchenvertretern wären von Verschärfungen bei den Umweltbestimmungen Österreichs Frächter besonders stark betroffen, da ihr Fuhrpark im Europavergleich veraltet sei. WKÖ-Vizechef Mitterlehner warnt davor, dass "überbordende Maßnahmen" kontraproduktiv wären, da bei einem Nachtfahrverbot die Fahrten dann am Tag, auf kleineren Straßen oder in kleineren Lkw und dafür öfter statt finden würden.