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Klare Worte für Gentechnik im Europäischen Parlament

Von Klaus Faißner

Wirtschaft

Berichtsentwurf stellt Interessen der "Genlobby" über | Vorsorgeprinzip. | Brüssel/Wien. In einer bisher ungewohnt klaren Sprache zugunsten der Gentechnik in der Landwirtschaft hat der finnische EU-Abgeordnete Kyösti Virrankoski einen Berichtsentwurf im Agrarausschuss des Europäischen Parlamentes eingebracht.


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Weil landwirtschaftliche Biotechnologieanwendungen hinter den Anwendungen im Gesundheitswesen zurückgeblieben seien, wirke sich dies negativ auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze aus, heißt es in dem Entwurf. Für das Gemeinschaftsrecht müsse "unbedingt ein neuer Ansatz geschaffen werden", um der Gentechnik in der Landwirtschaft und in der Lebensmittelproduktion zum Durchbruch zu verhelfen.

Angegriffen wird besonders das jetzige Genehmigungsverfahren: Dieses sei zu langsam und bürokratisch, was dazu beitrage, dass die EU hinter ihren Konkurrenten zurückbleibe. Mit der Forderung, dass das Vorsorgeprinzip nicht als Vorwand für die Verzögerung des Verfahrens dienen dürfe, werden die Interessen der Gentechnik-Industrie voran gestellt. Unter Vorsorgeprinzip versteht man die Möglichkeit, den Anbau gentechnisch veränderter Organismen zu verbieten, um mögliche, aber noch nicht erwiesene Umwelt- oder Gesundheitsschäden im Vorhinein zu verhindern.

Abstimmung Ende Jänner 2007

Die österreichischen Importverbote mehrerer genmanipulierter Sorten werden unter Hinweis auf das geltende Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und das heuer veröffentlichte WTO-Urteil als nicht gerechtfertigt dargestellt.

Die Frist zur Einbringung von Änderungsanträgen ging gestern, Montag, zu Ende. Am 18. Dezember kommt es zu einer Abstimmung im Agrarausschuss und - im wahrscheinlichen Falle einer Zustimmung - am 31. Jänner 2007 zur Abstimmung im Plenum des EU-Parlamentes.

Die einzige österreichische Vertreterin im Agrarausschuss, Agnes Schierhuber (ÖVP), reagierte ablehnend: "Das EU-Parlament kann sich nicht in den Dienst der Genlobby stellen". "Wenn man den Text so umschreiben müsste, dass man ihn annehmen kann, müsste man zu jedem Punkt einen Änderungsantrag machen", begründet Philipp Schulmeister, Sprecher der ÖVP-Fraktion im EU-Parlament, dass Schierhuber keine Änderungsanträge einbrachte. Das einfachste wäre eine Ablehnung bereits im Agrarausschuss, was aber unwahrscheinlich sei.

Obwohl der Bericht keine gesetzgebende Funktion hat, kann er im Falle einer Zustimmung des EU-Parlamentes die Richtung weisen: Im Frühjahr 2007 wird die EU-Kommission ihre Biotechnologie-Strategie vorstellen - und diese könnte sich auch auf die Mehrheitsentscheidung der Parlamentarier beziehen.