Für Schüler öffentlicher Schulen ist Eislaufen gratis, für Privatschüler nicht.
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Wien. Wer eine öffentliche Schulen besucht, für den ist das Eislaufen im Rahmen des Pflichtgegenstandes Schulsport kostenlos. Schüler von Privatschulen hingegen müssen für die Kosten selbst aufkommen - das ärgert die Wiener ÖVP. Sie spricht von "klassenkämpferischen Uraltansichten".
"Wenn ein Kind in eine Privatschule geht, heißt das noch lange nicht, dass die Eltern Millionäre sind und sich alles leisten können", erklärt ÖVP-Gemeinderätin Isabella Leeb im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Viele Eltern seien vielmehr gezwungen, ihre Kinder in Privatschulen zu schicken, weil sie in der von ihnen bevorzugten öffentlichen Schule in ihrer Nähe gar keinen Platz mehr bekämen, meint Leeb. Abgesehen davon seien die Kosten für eine öffentliche Schule schon fast genauso hoch wie für eine private, wenn man eine Nachmittagsbetreuung in Anspruch nehme.
Tatsächlich gibt es ein offizielles Schreiben des Wiener Stadtschulrates an alle Schulen in Wien, in dem steht: "Schulen, deren Schulerhalter nicht der Bund oder die Gemeinde Wien ist, haben an der Kasse den Gruppentarif selbst zu bezahlen."
Die Kosten, die für öffentliche Schulen entstehen, werden hingegen von der MA 56 (Wiener Schulen) getragen. "Dabei bezahlen die Eltern, die ihre Kinder in Privatschulen schicken, mit ihrem Steuergeld ebenso die Erhaltung und Subventionierung der Wiener Sportstätten wie alle anderen", empört sich Leeb. Im Jahr 2008 habe der Gemeinderat 44,6 Millionen Euro für den Neubau der Albert Schultz Halle im 22. Bezirk beschlossen.
Dieselben Regelungen gelten im Übrigen auch für die Schwimmbäder - auch hier müssen die privaten Schulerhalter selbst die Kosten für ihre Schüler übernehmen. Bei den Kindergärten bezahlt die MA 10 (Wiener Kindergärten) den Badbesuch - aber auch hier nur für die öffentlichen Kindergärten und nicht für die privaten.
"Jeder kann frei entscheiden"
Im Büro des zuständigen Stadtrates Christian Oxonitsch versteht man die Aufregung nicht: "Jeder kann frei entscheiden, wo er sein Kind hingibt und welche Rahmenbedingungen damit verbunden sind", meint eine Sprecherin. Außerdem sei der Besuch im Bad oder auf dem Eislaufplatz an sich nicht gratis - die MA 56 komme als Schulerhalter dafür auf, ohne die Kosten an die Eltern weiterzugeben. "Ob der private Erhalter die Kosten an die Eltern weitergibt, ist seine Sache", so die Sprecherin weiter.