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Kleine Anleitung für die Austragung politischer Differenzen

Von Walter Hämmerle

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Akademikerball, Pegida und Gegendemonstrationen: alles kein Problem.


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Kleines demokratiepolitisches Quiz (ohne Preis): Darf man gegen eine Versammlung von Gesinnungsfreunden demonstrieren, die den eigenen Werten diametral entgegenlaufen? Man darf, ja soll sogar, wenn die Sache auf der persönlichen Prioritätenskala ausreichend weit oben angesiedelt ist. Und darf man versuchen, diese missliebige Versammlung zu unterbinden? Natürlich, und zwar mit allen Mitteln, die der Rechtsstaat dafür vorgesehen hat, also zum Beispiel durch einen Antrag auf eine Untersagung der Veranstaltung an die zuständigen Behörden. Ob diese dem Begehren allerdings auch nachkommen, bestimmen die Gesetze. Versuchen kann man es aber auf jeden Fall.

Und, wenn diese Bemühungen nichts fruchten sollten, darf man dann auch zu anderen Mitteln greifen, um die Zusammenkunft zu unterbinden? Klar darf man. Sitzblockaden beispielsweise sind ein erprobtes Mittel des zivilen Ungehorsams und als Ausdruck des politischen Protests akzeptiert. Und solange sich die Sitzblockierer auch nicht dagegen wehren, von der Polizei weggetragen zu werden, haben diese keine gesetzlichen Konsequenzen zu befürchten.

Ja, aber was kann man dann tun, um diese so sehr ungewollte Versammlung zu unterbinden? Ja, weil dann sind die zulässigen demokratischen Möglichkeiten irgendwie ziemlich ausgeschöpft. Natürlich kann man auch über diese Möglichkeiten hinausgehen mit dem Ziel, die Veranstaltung der anderen irgendwie doch noch zu verhindern, zumindest aber so weit wie möglich zu beeinträchtigen. Nur muss man dann eben auch die rechtlich vorgesehenen Konsequenzen tragen.

Also haben dann "die anderen" gewonnen? Nein. "Gewinnen" ist in diesem Fall keine qualifizierte Kategorie der politischen Beurteilung, sehr wohl wäre es allerdings eine Niederlage, wenn die anderen ihre den Gesetzen nach nicht zu untersagende Veranstaltung nicht durchführen könnten. Verloren hätte in einem solchen Fall nämlich die liberale Demokratie. Die hat es sich nämlich zum ehrgeizigen Ziel gesetzt, ausgerechnet solche Meinungen - und ihr öffentliches Bekenntnis - zu schützen, die einige, viele und vielleicht sogar fast alle für falsch, gaga oder sogar gefährlich halten. Mit dem "Halten" ist es in unserem politischem System nämlich auch so eine Sache: Jeder kann alles Mögliche für irgendwas halten, entscheidend ist einzig und allein das Urteil einer unabhängigen Behörde, die sich nach den Vorgaben der Verfassung zu richten hat.

Wenn also Ende Jänner, Anfang Februar die politische Erregungskurve in Wien und Umgebung gefährlich nahe an den roten Bereich rückt, etwa weil sich einige von ihrem Tun überzeugte Demonstranten in den Kopf setzen, die genau so entschlossenen Anhänger der anderen Gesinnung an der Abhaltung eines Balles oder einer Kundgebung zu hindern, dann sollten alle anderen die Sache mit der gebotenen Gelassenheit betrachten. Beide Seiten haben das Recht, auf ihrem Standpunkt zu beharren, solange sich jeder auf dem Boden der Verfassung bewegt. Und wenn das manche nicht sollten, ist es zwar nicht schön, aber kein Weltuntergang. Dann hat nämlich die Polizei dafür zu sorgen, dass die Demokratie keine Niederlage erleidet.