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Kleine Fortschritte beim Kampf gegen Korruption - mit Schönheitsfehler

Von Brigitte Pechar

Analysen

Immerhin: Die Blockade zwischen SPÖ und ÖVP beim Anti-Korruptionspaket scheint überwunden. Damit dürfte demnächst das Lobbying-Gesetz in Begutachtung gehen können. | Die SPÖ hat nachgegeben und zugestimmt, dass auch gesetzliche Interessenvertretungen in das Lobbying-Register aufgenommen werden. Allerdings werden die Kammern nur in ihrer Gesamtheit - also Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, Landwirtschaftskammer und so weiter - aufgelistet. Nichtgesetzliche Interessenvertretungen wie die Gewerkschaften oder die Pharmig, die spezielle Mitarbeiter für Lobbying-Tätigkeit beschäftigen, müssen diese namentlich nennen. Reine Lobbying-Firmen müssen Mitarbeiter von Beginn an registrieren lassen.


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Was bringt ein solches Gesetz? Im Vordergrund stehen Verhaltensregeln, die Registrierung ist nur ein Nebenaspekt. Solche Codes of Conduct werden in dem Gesetz festgehalten und auch sanktioniert. Das kann bis zum Berufsverbot gehen. Lobbyisten, die sich nur als Geldbriefträger verstehen oder die sich Vorteile verschaffen, können deshalb künftig abgestraft werden. Etwa kann das Justizministerium Erfolgshonorare bei positivem Abschluss eines Geschäfts aufgrund von Vermittlungen (Provisionen) einziehen. Walter Meischberger hätte sich womöglich mit diesem neuen Gesetz nicht lange über seine üppigen Honorare - Provisionen beim Buwog-Verkauf - freuen können.

Eindeutig verboten wird Lobbying für Amtsträger, und ebenso wichtig: Die Unvereinbarkeitsbestimmungen für Parlamentarier werden erweitert.

Die ÖVP hat ebenfalls nachgegeben - nämlich bei der Angabe von Nebeneinkünften der Abgeordneten. Denn es ist eben nicht unwesentlich, ob Abgeordnete nur angeben, mehr als 1200 Euro pro Jahr dazuverdient zu haben. Es ist sehr wohl von öffentlichem Belang, welche Interessen Abgeordnete gegen Bezahlung vertritt. Nun dürfte die deutsche Regelung übernommen werden, bei dem drei Gehaltsklassen - von 1000 bis 3500 Euro, bis 7000 Euro und über 7000 Euro monatlich - vorgesehen sind. Auch diese Neuregelung könnte noch vor dem Sommer kommen.

Eine rot-schwarze Annäherung gibt es auch bei einem weiteren Punkt des Anti-Korruptionspakets, bei den Regierungsinseraten.

"Der wichtigste Teil fehlt aber noch", gibt allerdings der Politologe und Kenner der Parteienfinanzen Hubert Sickinger zu bedenken. Die sich abzeichnende Einigung beim Lobbyisten-Gesetz und bei den Nebeneinkünften sei zwar beachtenswert, bei der Offenlegung der Parteifinanzen regiere jedoch noch immer Stillstand. Bei der Parteienförderung ist Österreich Weltmeister: 30 Euro pro Jahr und Wahlberechtigtem, also rund 200 Millionen Euro, gibt der Staat für die Parteien und deren Akademien aus. Der gelernte Österreicher vermutet, dass dieser Part noch länger einer Lösung harrt.

Siehe auch:Ende der Blockade zu Lobbyisten-Gesetz