Die Gleichstellung von Frau und Mann ist ein langwieriger Prozess. Langwieriger als von vielen erwartet. Wunder von einem Tag auf den anderen erwartet niemand. Rückschritte jedoch auch nicht. In den letzten Tagen gab es beides. Eine Studie brachte zum Vorschein, dass sich Männer deutlich mehr am Haushalt beteiligen als vor 30 Jahren. Dass ihr Beitrag jedoch von einer Hälfte wesentlich entfernt ist, verschwiegen Jubelstimmen, die einen (viel zu) kleinen Schritt als großen Sieg feiern wollten.
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Einen erfreulichen Beitrag leistete jetzt das Wiener Oberlandesgericht. Im Rechtsstreit um einen Texteingriff in die österreichische Bundeshymne hat es die Passage "Heimat bist du großer Söhne und Töchter" für zulässig erklärt.
Anlass für den Rechtsstreit war Christina Stürmer. Sie hatte die entsprechende Variante für eine Kampagne des Bildungsministeriums eingespielt. "Wenn man eine Bundeshymne textet, räumt man damit auch das Recht ein, dass bei geänderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen kleine Textänderungen vorgenommen werden dürfen", fasste ein Rechtsanwalt den Beschluss zusammen. Einziger Haken der erfreulichen Erkenntnis ist, dass man das Urteil in vielen Bereichen als Zukunftsvision sehen muss. Aber vielleicht funktioniert es ja auch umgekehrt und die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen passen sich einer veränderten Textzeile an.