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Kleine Steuerfallen für das Firmen-Christkind

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Bis 186 Euro pro Jahr steuerfrei. | "Sachzuwendung" statt Geldgeschenk. | Warengutscheine und Goldmünzen sind "unbedenklich". | Wien. Es gibt für einen Chef wohl kaum etwas Schöneres als die Firmenweihnachtsfeier: Man steht im Mittelpunkt, die Untergebenen hängen an jedem Satz des huldvoll und lobend vorgetragenen Jahresrückblicks, und zuguterletzt darf man sich beim Überreichen eines kleinen aber feinen Präsentes über die Dankbarkeit der Angestellten freuen. Damit die allgemeine Glückseligkeit nicht im Nachhinein - beim Blick auf den Lohnzettel - getrübt wird, sollten Unternehmer aber unbedingt einige Regeln kennen und beherzigen.


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Steuerfrei sind Firmengeschenke nämlich nur bis zu einem Wert von 186 Euro pro Jahr und pro Mitarbeiter. Außerdem sei entscheidend, dass es sich - im Unterschied zu Geldgeschenken - um echte Sachzuwendungen handelt, erläutert ein Steuerexperte des Finanzministeriums im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Sonst würden Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge fällig. Beim Einkommen eines mittleren Angestellten mache dies immerhin rund 42 Prozent aus.

Bei den ÖBB läuft man heuer sicher nicht Gefahr, wegen allzu üppiger Weihnachtsgeschenke beim Fiskus vorstellig werden zu müssen. Laut Konzernsprecher Jörg Wollmann gehe es darum, den Mitarbeitern eine kleine Anerkennung zukommen zu lassen. Neben den üblichen Schokoladeengeln und Weihnachtskarten gibt es aber doch auch ein, zwei besondere Schmankerln.

So schenkt die ÖBB Personenverkehrs AG ihren Mitarbeitern das in Eigenproduktion herausgegebene Buch "Österreichs bahnbrechende Begriffe". Ob diese am Weihnachtsabend ihren Kindern aus dem fünfzigseitigen "Wörterbuch der Zu(g)kunft" vorlesen, bleibt zwar dahingestellt, freuen werden sie sich aber auf alle Fälle. Können sie doch nun endlich Sprichwörter wie "Ich verstehe nur Bahnhof!" auf ihren Ursprung in der Eisenbahner-Fachsprache zurückführen.

"Geschenke stärken

die Identifikation"

Auch die ÖBB-Tochter Postbus hat sich etwas Besonderes für die Angestellten einfallen lassen. Anlässlich des bevorstehenden 100-Jahr-Jubiläums bekommen diese Krawattennadeln und Ansteckbroschen mit dem neuen Logo. Dies stärke, so Wollmann, die Identifikation mit dem Unternehmen.

Bei Weihnachtsgeschenken hat der Gesetzgeber übrigens weitgehend Gleichbehandlung sichergestellt. Laut Finanzministerium darf es sich bei den Zuwendungen - sollen diese steuerfrei bleiben - nämlich um keine individuelle Entlohnung handeln: "Alle Arbeitnehmer oder Arbeitnehmergruppen müssen das Gleiche bekommen".

Geldwert darf nicht

im Vordergrund stehen

So freuen sich auch heuer wieder alle 600 Mitarbeiter der Spar-Hauptzentrale über das traditionelle Warenpaket, das laut Pressesprecherin Nicole Berkmann neben Sekt und Pralinen auch Wurstprodukte und besonders feinen Bio-Käse beinhaltet. Das sei "ein kleines Dankeschön des Unternehmens". Und: "Obwohl wir den ganzen Tag mit Lebensmitteln zu tun haben, freut sich schon jeder darauf, wenn er sich sein Packerl abholen darf", ergänzt Berkmann.

Nicht alle Weihnachtsgeschenke können so eindeutig den im Gesetz festgeschriebenen "Sachbezügen" zugeordnet werden. So ist zum Beispiel eine Autobahnvignette kein steuerfreies Präsent: "Hier steht der Nominalwert im Vordergrund", heißt es aus dem Finanzministerium. Dadurch komme die Vignette Bargeld sehr nahe, und der Geschenkcharakter gehe verloren. Gutscheine - auch Gutscheinmünzen für Dessous - seien allerdings unbedenklich, und sogar bei Goldmünzen überwiege der Geschenkcharakter.

Dies freut Dietmar Spranz, Vorstandsvorsitzenden der Münze Österreich ganz besonders. "Wir spüren die positiven Auswirkungen jedes Jahr", erklärt er in Bezug auf die gesteigerte Nachfrage durch Unternehmen, die Münzen als Mitarbeitergeschenke kaufen. "Erfreulicherweise gibt es relativ viele Firmen, die das praktisch jedes Jahr tun".

Gerade zu Weihnachten würden, so Spranz, die Kunden wieder auf "bewährte Produkte" zurückgreifen. So habe zwar der goldene Wiener Philharmoniker den traditionellen Dukaten im Alltagsgeschäft weitgehend abgelöst, zu Weihnachten bestehe aber nach zweiterem wieder eine höhere Nachfrage.

Beide Münzarten bietet die Münze Österreich in durchaus steuerschonenden Varianten an: Der vierfache Dukaten kostet - abhängig vom Goldkurs - rund 175 Euro und bleibt damit locker unter der 186-Euro-Grenze. Eine viertel Unze Philharmoniker lässt mit etwa 110 Euro sogar noch mehr Spielraum. Laut Spranz seien diese "Größenordnungen" durchaus bei Firmengeschenken üblich.

Steuersparen bei

der Weihnachtsfeier

Es kommt natürlich nicht nur auf das Präsent an, sondern auch auf den Rahmen, in dem es überreicht wird - zwar nicht für den Fiskus (siehe Kasten), wohl aber für die Mitarbeiter. Bei T-Mobile Austria gilt die Weihnachtsfeier selbst als Geschenk. "Das ist das größte Fest des Jahres", erklärt eine Sprecherin. Alle hätten Spaß am "informellen Kontakt", wenn etwa die Geschäftsleitung Punsch ausschenkt. Jedes Jahr gibt es ein spezielles Motto, das heurige sei aber noch "top secret". Auch dieses Fest dürfte lohnsteuerfrei über die Bühne gehen: Der Gesetzgeber sieht für Betriebsveranstaltungen einen Freibetrag von 365 Euro pro Mitarbeiter im Jahr vor. Da kann schon ordentlich gefeiert werden.