Man denkt zu wenig an die kleinen Freuden des Lebens. Die großen Steuerreformpakete und Abgabenänderungsgesetze mit ihren Knüllern wie Tarifreform, Körperschaftsteuersenkung und Gruppenbesteuerung lassen die vielen kleinen positiven Änderungen im Hintergrund verblassen. Die "Wiener Zeitung" hat über die Highlights unter den Steueränderungen bereits ausführlich berichtet. Dieser Artikel soll zeigen, dass auch die kleinen steuerlichen Neuerungen Interessantes bieten.
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Zum Beispiel die Sache mit den steuerfreien Essenbons, die das Höchstgericht den Dienstnehmern vermiesen wollte. Das Abgabenänderungsgesetz sagt: Alles bleibt beim alten und steuerfrei. Ungelöst ist zwar noch die einheitliche Besteuerung der Trinkgelder im Gastgewerbe (die die Finanz unvorsichtigerweise selbst aufgerührt hat). Aber auch hier erwarten Insider eine allseits befriedigende Lösung in Form einer Pauschalierung - ähnlich wie es sie im Bereich der Sozialversicherung schon gibt.
Dass sich die "Negativsteuer" durch die neuen Alleinverdiener-Kinderzuschläge kräftig erhöhen kann, ist eine angenehme Nebenwirkung der Zuschläge. Besonders freuen dürfen sich darüber die Grenzgänger, denen der Nega-tivsteuer-Vorteil bisher unerklärlicherweise vorenthalten war.
Neues für Lohnverrechner
Eine ganze Menge Neuerungen gibt es für die Lohnverrechner, nicht nur durch die Tarifreform. So wird etwa die Freigrenze für "sonstige Bezüge" ab heuer auf 2.000 Euro hinaufgesetzt. Und dass die Lohnzettel bei Beendigung eines Dienstverhältnisses erst bis zum Ende des Folgemonats an die Behörden einzusenden sind, wird den Stress mildern. Nichts geändert hat sich am Normaltermin für die Abgabe der Jahreslohnzettel: Es bleibt beim 31.1. des Folgejahres bzw. beim 28.2., wenn man die Lohnzettelangaben elektronisch übermittelt.
Ein alter Streitfall war die Besteuerung der Sonntagarbeitszuschläge, wenn sie nicht für einen Sonntag, sondern für den Ersatzruhetag bezahlt wurden. Streitfall gelöst! Auch am Ersatzruhetag dürfen sie steuerfrei sein (dass sie nicht am Sonntag und am Ersatztag steuerfrei ausbezahlt werden dürfen, muss ja wohl klar sein).
Endlich wird jetzt auch eindeutig, umfassend und penibel aufgezählt, was alles auf einem Lohnkonto draufstehen muss. Neu ist auch, dass die Lohnverrechnung einer heimi-schen Firma im Ausland geführt werden darf. Wenn sich eine Abgabenprüfung ansagt, müssen die Lohnkonten natür-lich blitzartig ins Inland heimgeholt werden.
Behinderte Personen, die dem Finanzamt den Grad ihrer Behinderung nachweisen müssen, wurden dazu bisher an verschiedene Ämter verwiesen, in Wien sogar an die Polizeikommissariate, wo viele den rauen Polizeiärzteton bisweilen als entwürdigend empfanden. Nun ist österreichweit geregelt, dass solche Bestätigungen nur beim Bundessozialamt einzuholen sind. Für Empfänger von Opferrenten, bei Berufskrankheiten und Berufsunfällen gibt es eine Sonderregelung.
Erhöhte Auto-Luxusgrenze
Ein Problem, das von der Berufungsbehörde erkannt worden ist, betrifft die bisher unterlassene Valorisierung der sogenannten Auto-Luxusgrenze, also jenes Anschaffungskosten-Limits, bis zu dem ein Firmen-Pkw oder Kombi steuerlich abschreibbar sein darf. Nach längerem Zögern und Taktieren entschloss sich die Finanz schließlich doch, den Uralt-Wert von 34.000 Euro ab heuer auf 40.000 Euro anzuheben - künftige Neuanpassungen nicht ausgeschlossen. Dienstnehmer mit dem Recht auf Firmenwagen-Privatnutzung können dabei allerdings unversehens in einen höheren (lohnsteuerpflichtigen) Sachbezugswert rutschen, weil sich dieser an der Luxusgrenze orientiert.
Keine Schlagzeilen gibt es für den Bereich der Sonderausgaben. Die Absetzmöglichkeit für Kirchenbeiträge wird ab heuer von 75 auf 100 Euro erhöht, was die Kirchenaustritte kaum einbremsen dürfte. Ein anderer Sonderausgabenposten, jener für die absetzbaren Kosten von neuen Breitbandanschlüssen, wurde mit Ende des Vorjahres abgeschafft.
Vom Getränkesektor ist die Herabsetzung der Biersteuer zu berichten, was gerüchteweise zu einer Verbilligung des Gerstensaftes führen sollte. Leser, die dieses Ondit bestätigen, haben sich aber noch nicht gemeldet. Dagegen gehört die Senkung der Sektsteuer auf Null bereits zum Allgemeinwissen der Öffentlichkeit - wenngleich diese Steuersenkung erst am Ende der Fastenzeit wirksam werden wird.
Verkürzte Verjährung
Schlechte Nachrichten gibt es für Steuerzahler, die bei der Finanz in der Kreide stehen: Ab 1. Februar werden die Stundungszinsen auf 5,97% und die Aussetzungszinsen auf 3,47% erhöht. Die Anspruchszinsen, die die Finanz den Steuerzahlern häufig selbst zahlen muss, bleiben unverändert.
Gute Nachrichten gibt es für Leute, die derzeit in Argentinien oder Brasilien weilen und dort das Erkalten ihrer heimischen Steuerverfahren abwarten. Die Bemessungsverjährung für hinterzogene Steuern wird auf 7 Jahre, die absolute Verjährung sogar auf 10 Jahre verkürzt. Da steht einer baldigen Heimkehr nichts im Wege.