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1. Zunächst benötigt man als potentieller Vereinsmeier zumindest einen
zweiten solchen, denn alleine kann man keinen Verein gründen. Sodann
müssen sich die Gründer über die Statuten einigen, den zivilrechtlichen
Vertrag zwischen den Vereinsmitgliedern ("Gründungsvereinbarung"). Die
Statuten haben Name, Adresse, Zielsetzung und den inneren Aufbau des
Vereins (Organe) zu enthalten.
2. Nunmehr muss die Errichtung des Vereins der Vereinsbehörde, d. i. die
jeweilige Bezirkshauptmannschaft bzw. Bundespolizeidirektion angezeigt
werden. Nur, wenn der Verein nach seinem Zweck, seinem Namen oder seiner
Organisation gesetzwidrig wäre (nach der "Europäischen Konvention zum
Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten"), erlässt die Behörde
einen Bescheid, und zwar mit dem Inhalt, dass die Gründung des Vereins
nicht gestattet wird. Mit positivem Abschluss des vereinsbehördlichen
Verfahrens (Ablauf einer vierwöchigen Frist oder frühere Einladung der
Behörde zur Aufnahme der Vereinstätigkeit) entsteht der Verein als
juristische Person. Die Vereinsbehörde übermittelt in jedem Fall eine
kostenlose Kopie der nun geltenden Statuten und einen gebührenfreien
ersten Auszug aus dem Vereinsregister über die Existenz und die
Vertretungsverhältnisse des Vereins als Starthilfe.
3. Nach Entstehung des Vereins haben die Mitglieder ein Jahr Zeit ihre
organschaftlichen Vertreter zu bestellen: ein aus mindestens zwei
Personen bestehendes Leitungsorgan (idR "Vorstand") sowie ein Organ zur
gemeinsamen Willensbildung der Mitglieder ("Migliederversammlung"); ein
Aufsichtsorgan zu bestellen, steht den Mitgliedern frei. Neben den
Organen sind noch zwei Rechnungsprüfer zu bestellen. Sollten innerhalb
eines Jahres die Organe nicht bestellt worden sein, kann die Behörde den
Verein auflösen.
4. Kosten: Die Errichtungsanzeige kostet 13 Euro. Für das Einreichen der
Statuten wird eine "Bogengebühr" in der Höhe von 3,60 Euro pro Bogen
(das sind vier DIN A4 Seiten) verrechnet. Ein Nichtuntersagungsbescheid
schlägt mit 6,50 Euro zu Buche. Die entsprechenden Formulare zur
Vereinsgründung und -führung (Errichtungsanzeige, Statutenmuster,
Verlängerungsantrag) sind unter http://www.bmi.gv.at abrufbar.
Mit positivem Abschluss des vereinsbehördlichen Verfahrens (Fristablauf
oder frühere Einladung der Behörde zur Aufnahme der Vereinstätigkeit)
entsteht der Verein als juristische Person. Die Vereinsbehörde
übermittelt in jedem Fall eine kostenlose Kopie der nun geltenden
Statuten und einen gebührenfreien ersten Auszug aus dem Vereinsregister
über die Existenz und die Vertretungsverhältnisse des Vereins als
Starthilfe.