Wohnbaupaket wird für Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitgesetzes genützt - Beschluss am Mittwoch.
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Wien. Vor rund einem Jahr ist ein Fenster aufgegangen, ein Gelegenheitsfenster. Durch das von Regierung und Sozialpartner zusammengezimmerte Wohnbaupaket samt Schaffung einer Wohnbauinvestitionsbank (WBIB) sind auch Eingriffe in das sogennante WGG, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz, nötig geworden. Es regelt den Genossenschaftsbau in Österreich. Am kommenden Mittwoch werden diese Änderungen sowie die Einrichtung der WBIB im Nationalrat beschlossen.
Wohnungen von gemeinnützigen Bauvereinigungen sind nach wie vor sehr begehrt. Es ist qualitätsvolles, günstiges Wohnen, auch wenn der zu leistende Baukostenanteil für Geringverdiener ein Hemmnis darstellt. Der bereits ausfinanzierte Bau stellt derzeit aber wohl die günstige Form des Wohnens dar. Die Miete ist in diesen Fällen mit 1,75 Euro pro Quadratmeter gedeckelt, wobei Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB) noch hinzukommen.
Höhere Sanierungsbeiträge
An diesen wird in der Novelle nun gedreht. Bisher ist die Sanierungsabgabe alle zehn Jahre erhöht worden, wodurch sich dann sehr spürbare Sprünge ergeben haben. Künftig wird es jährliche, kleine Sprünge geben. Die Planbarkeit und Kontinuität soll sich dadurch verbessern. Auf 30 Jahre gerechnet bedeutet es zwar eine insgesamte Erhöhung dieser Abgabe für die Mieter, doch erstens decken die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge derzeit die Sanierungen nicht mehr, und zweitens müssen Mieter in Zukunft nur mehr Bagatellreparaturen selbst bezahlen. Bricht das Waschbecken oder wird eine Silikonfuge undicht, muss dies ab Sommer 2016 die Bauvereinigung begleichen. "Ich weiß, welche finanziellen Nöte so etwas bedeutet. Das Gesetz nimmt diese Sorgen", sagt Ruth Becher, Bautensprecherin der SPÖ.
Längerer Kreditzeitraum
Neu ist auch, dass die Bewohner mit einfacher Mehrheit eine bauliche Verbesserung initiieren können. Diese muss förderbar sein und auch von den Mietern bezahlt werden. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um den Einbau eines Lifts, gerade in älteren Bauten, aber auch der Einbau eines Raumes für Kinderwägen und Fahrräder könnte mit einfacher Mehrheit von Mietern beschlossen werden.
Wenn ein Gebäude saniert wird, werden die Kosten künftig nicht mehr auf 10 Jahre, sondern auf 20 Jahre verteilt abgetragen. Das macht es aufgrund des längeren Zeitraumes zwar insgesamt ebenfalls etwas teurer, da längere Kredite aufgenommen werden müssen, die monatliche Belastung sinkt jedoch.
Bei den vor allem finanziellen Vorteilen, die das Wohnen in gemeinnützigen Bauten betrifft, sorgt der teilweise sprunghafte Anstieg von Mieten durch Instandhaltungen, Verbesserungen und eine Erhöhung der EVB für Probleme bei einigen Bewohnern. Durch die Novelle wird die Entwicklung der Miete nun generell vorhersehbarer.
Spekulationsfrist bei Kauf
Ein großes Thema, gerade bei Genossenschaftsbauten, ist die thermische Sanierung. Bisher konnten einzelne Mieter diese gegen den Willen der übrigen Bewohner verhindern. Die Novelle sieht nun vor, dass Drei-Viertel der Mieter eine solche Sanierung durchsetzen können.
Neuerungen wird es auch hinsichtlich der Wohnungskäufe geben, ins Gesetz kommt eine Spekulationsfrist. Wer innerhalb von zehn Jahren eine erworbene Wohnung wiederverkauft, muss einen allfällig lukrierten Gewinn an die Bauvereinigung weiterleiten. Damit soll verhindert werden, dass gemeinnützig errichtete Wohnungen zu Spekulationsobjekten werden.