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Kleinster gemeinsamer Nenner bei Hypo-Ausschuss

Von Stefan Melichar

Wirtschaft

Verfahrens-Reform beschränkt sich auf wenige Punkte. | FPK: Mitte Februar sollen erste Zeugen befragt werden. | Wien/Klagenfurt. Aus der großen Reform der U-Ausschuss-Ordnung im Kärntner Landtag - in Zusammenhang mit den Erhebungen rund um den Hypo-Skandal - wird vorerst nichts. Tiefgreifende Umstellungen scheitern offenbar an der Vorgabe, dass Geschäftsordnungs-Änderungen nur einstimmig beschlossen werden sollen.


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Als kleinster gemeinsamer Nenner werden nun lediglich Zeugenpflichten verschärft. Dabei passen sich die Kärntner der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse im Nationalrat an. Laut dem stellvertretenden Ausschuss-Vorsitzende Johann Gallo von der FPK können somit künftig Auskunftspersonen, die nicht zur Befragung erscheinen, auf Antrag des Ausschusses per Gerichtsbeschluss vorgeführt werden. Enthält sich ein Zeuge ungerechtfertigterweise der Aussage, kann eine Beugestrafe beantragt werden.

Kritik von Grünen

Hier stellt sich allerdings das Problem, dass sich auch in Zukunft Zeugen der Aussage entschlagen dürfen, sofern die Justiz gegen sie ermittelt. Auf einige Schlüsselpersonen im Hypo-Debakel trifft dies bereits jetzt zu, weitere könnten in den kommenden Monaten dazukommen. Nichts wird aus der Idee der ÖVP, die Beweisführung im Ausschuss durch einen Richter vornehmen zu lassen, da FPK und SPÖ dagegen sind. Nun will die ÖVP, dass ihrem Ausschuss-Vorsitzenden, Stephan Tauschitz, ein Rechtsbeistand zur Seite gestellt wird. Dies ist bereits nach der jetzigen Verfahrensordnung möglich.

Die Verschärfungen für Zeugen sollen morgen, Donnerstag, im Rechts- und Verfassungsausschuss des Landtags beschlossen werden. Gallo will dann Mitte Februar erste Zeugen vorladen. Die Grünen kritisieren die Ausschuss-Reform als "Schmalspurvariante". Sie fordern generell eine andere Zusammensetzung von U-Ausschüssen, damit nicht Mehrheitsparteien sich selbst kontrollieren.