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Klima - ein Fall fürs Gericht?

Von Petra Tempfer

Klimawandel

Nachdem Österreich die CO2-Emissionen 2017 überschritten hat, drohen Greenpeace und Ökobüro mit einer Klage.


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Österreich hat laut Klimaschutzbericht 2017 die EU-Höchstwerte an Treibhausgasemissionen (THG) um rund 2,1 Millionen Tonnen überschritten. Laut Klimaschutz- sowie Finanzausgleichsgesetz wären nach Bekanntwerden im Jänner binnen sechs Monaten Sofortmaßnahmen zu veranlassen gewesen, was laut Greenpeace und Ökobüro nicht geschehen sei. Dies wollen sie nun auf dem Rechtsweg einklagen, hieß es am Dienstag.

Der Antrag wird an die Ressortchefs des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus, des Verkehrsministeriums, des Finanzministeriums, des Justizministeriums, des Wirtschaftsministeriums, des Sozialministeriums und an die Bundeskanzlerin ergehen, kündigten die Umweltschutzorganisationen an. Die Sofortmaßnahmen seien ein rechtlich verankertes Notfallprogramm, um die Treibhausgase einzudämmen. Der Dachverband Erneuerbare Energie Österreich und die Gewerkschaft vida begrüßten die Klagsdrohung.

"Die Kritik deckt sich nicht mit dem Gesetzestext"

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die Regierung, auf dem Zielpfad zu bleiben. In diesem Gesetz sind auch die Zielpfade für die Höchstmengen an Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2013 bis 2020 festgelegt. Falls das durch die gesetzten Maßnahmen nicht möglich ist, braucht es laut Gesetz Sofortmaßnahmen. NGOs und Umweltministerium dürften dieses allerdings unterschiedlich auslegen. Denn laut Ministerium sei es zwar korrekt, dass Österreich den Zielpfad verlassen habe - der nächste Schritt sei nun aber, zu evaluieren, warum, heißt es dazu auf Nachfrage aus dem Umweltministerium. "Die Kritik von Greenpeace - und die damit verbundene Lesart des Klimaschutzgesetzes - deckt sich nicht mit dem Gesetzestext und ist für das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus nicht nachvollziehbar", heißt es. Das Ministerium habe nach Veröffentlichung der Emissionszahlen umgehend eine Evaluierung gesetzter Maßnahmen beim Umweltbundesamt in Auftrag gegeben.

Das Klimaschutzgesetz und besagter Zielpfad orientieren sich an den Klimazielen von Paris: Die Mitgliedstaaten der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen ziehen seit 2015 an einem gemeinsamen Strang, seit sie in Paris Klimaziele definiert haben, wonach zum Beispiel die globale Erwärmung bis 2100 gegenüber 1880 unter zwei Grad Celsius gehalten werden muss. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das Treibhausgas CO2, das die Wärmestrahlung aufnimmt, die von der Erdoberfläche und der Atmosphäre abgestrahlt wird.

Im Zuge des Klimaabkommens von Paris haben EU-Kommission und die EU-Staaten eigene, konkrete Ziele für die Reduktion der Treibhausgase festgelegt. Bis 2030 sollen EU-weit 30 Prozent gegenüber 2005 eingespart werden, wobei je nach Stand und Wirtschaftsleistung die einzelnen Länder unterschiedliche Vorgaben haben. Österreich muss 36 Prozent einsparen.

In Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten muss Österreich diese demnach von 52,6 Millionen Tonnen 2005 auf 48,8 Millionen Tonnen 2020 reduzieren. Laut Umweltbundesamt sind die Emissionen zwar zuletzt gestiegen, 2017 um besagte 2,1 Millionen Tonnen, 2018 sind sie aber wieder gesunken und lagen nur noch 1,7 Millionen Tonnen über dem Ziel. In den Jahren 2013 bis 2015 waren die Emissionen sogar niedriger als im Ziel definiert.

Auf dieses "Guthaben" an CO2-Emissionen setzt man. Denn grundsätzlich gehe es darum, am Ende das Ziel erreicht zu haben - einzelne Jahre, in denen dieses verfehlt wurde, seien Momentaufnahmen, so die Argumentation der Behörden. Tatsache ist: Wer die Vorgaben verfehlt, muss von einem anderen EU-Staat, der seine Ziele übererfüllt hat, bilateral CO2-Zertifikate zukaufen. Das Geld dafür muss der Bund aufbringen, es fließt in die Länderbudgets und darf nur für Klimamaßnahmen ausgegeben werden. Dem Bericht des nationalen Klimaschutzkomitees zufolge droht Österreich beim Verfehlen der Klimaziele ein Zertifikatekauf um bis zu zehn Milliarden Euro.

Um die Ziele zu erreichen, hat Österreich im Mai des Vorjahres die Klimastrategie "Mission 2030" mit konkreten Maßnahmen im Umweltministerium erstellt. Bereits gesetzte Maßnahmen - mit Wirksamkeit 2020 - sind laut Umweltbundesamt unter anderen: Die Aufstockung des "Raus-aus-dem-Öl-Bonus" von 42,7 auf 60 Millionen Euro, das bundesgesetzliche Öl-Heizkesselverbot im Neubau, mehr als 500 Millionen Euro für den Ausbau erneuerbarer Energien sowie die E-Mobilitätsoffensive in der Höhe von 93 Millionen Euro für 2019 und 2020. Einer der größten Brocken im Kampf gegen den CO2-Ausstoß ist hierzulande der Verkehr.

China will Benzin- und Dieselautos ab 2030 verbieten

Weltweit steigen die CO2-Emissionen stetig an. Lagen sie 1990 noch bei etwa 38 Gigatonnen CO2-Äquivalenten (inklusive der Treibhausgase in verschiedenen Landnutzungskategorien sowie der Kohlenstoffbindung in Holzprodukten), so sind es heute rund 55 Gigatonnen, so die PBL Netherlands Environmental Assessment Agency. Vor allem der steigende Energiebedarf in China und Indien dürften dafür verantwortlich sein, zudem wurde aber auch Kohle als Energieträger vermehrt genutzt.

China ist zwar extrem ambitioniert - Benzin- und Dieselautos sollen ab 2030 verboten werden -, genau gegenteilig agieren im Moment aber die USA. Diese wollen 2020 aus dem Klimaschutzabkommen von Paris aussteigen. Der Grund dafür: Es habe die US-Unternehmen im Wettbewerb mit anderen Ländern, darunter China, schlechtergestellt. Er wolle die Interessen des amerikanischen Volkes beschützen, sagte US-Präsident Donald Trump. Diese lägen auch im Kohleabbau. Das Verbrennen von Kohle ist für die Hälfte der jährlichen CO2-Emissionen verantwortlich.