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Klima: EU-Streit um Kosten

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv

Regierungschefs beraten über interne Lastenaufteilung. | Brüssel. Beim heute beginnenden EU-Gipfel steht die Finalisierung des EU-Mandats für die Weltklimakonferenz in Kopenhagen auf der Agenda. Dabei fehlt noch ein Angebot über einen Anteil der Kostenübernahme der Klimaschutzkosten für die Entwicklungsländer.


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Polen und acht weitere neue Mitgliedsländer bestehen vor einem solchen Angebot auf der Klärung der internen Lastenaufteilung. Diese solle sich maßgeblich an der Wirtschaftsleistung und weniger an den Emissionen orientieren, verlangen sie. Die alten EU-Länder sträuben sich gegen einen solchen Schlüssel, der hauptsächlich sie zur Kasse bieten würde. Sie sind der Meinung, dass ein Angebot vorerst auch ohne die Klärung der internen Lastenteilung gemacht werden könne. Deutschland hatte stets davor gewarnt, zu früh konkrete Zahlen auf den Tisch zu legen. Es soll mit der Nennung der Klimaschutzkosten von 100 Milliarden Euro pro Jahr bis 2020 in den Gipfelbeschlüssen aber einverstanden sein, wenn sie eindeutig als Kommissionsschätzung gekennzeichnet werden.

Relativ unkompliziert könnte die Beschwichtigung des tschechischen Präsidenten Vaclav Klaus werden. Der will sicherstellen, dass niemand die Benes-Dekrete, mit denen die Sudetendeutschen nach dem Zweiten Weltkrieg enteignet wurden, per neuer EU-Grundrechtecharta aushebeln kann. Für Tschechien und die Slowakei, die als zweiter Rechtsnachfolger der CSSR inzwischen ebenfalls darauf besteht, sollen entsprechende Zusagen getextet werden. Dabei soll es sich um eine allgemeine Ausnahme für die beiden Länder handeln; keineswegs dürfe auf die Benes-Dekrete Bezug genommen werden, beharren Deutschland und Österreich. Im Gegenzug müsse sich Prag unwiderruflich verpflichten, die Ratifizierung des Lissabonner Vertrags bis Jahresende abzuschließen, hieß es in Diplomatenkreisen. Nach der Entscheidung des Brünner Verfassungsgerichts am 3. November wird mit einer zügigen Unterzeichnung durch Klaus gerechnet.

Das Mandat der EU-Kommission läuft per Monatsende formell aus. Die Staats- und Regierungschefs werden Barroso und sein Team aber bitten, die Geschäfte mit eingeschränkten Kompetenzen bis zum Inkrafttreten des Lissabonner Vertrags weiterzuführen. Als frühestmöglicher Zeitpunkt dafür gilt der 1. Dezember 2009.