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Klimabonus höher als Ökoabgabe

Von Karl Ettinger

Politik

Nationalrat berät Budget. Laut Studie kosten Kompensationszahlungen mehr als CO2-Bepreisung.


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Sie ist ein Herzstück des Budgets für 2022 und für die Folgejahre: die ökosoziale Steuerreform, mit der ab 1. Juli kommenden Jahres vorgesehenen CO2-Bepreisung für Klima- und Umweltsünder. Allerdings werden die Österreicher in Summe betrachtet nicht stärker durch die Ökoabgabe belastet. Denn der im Gegenzug verankerte regionale Klimabonus kostet den Staat mehr, als an Einnahmen bis 2025 aus dem CO2-Preis erwartet wird.

Auf diesen Umstand macht der Budgetdienst des Parlaments in seiner aktuellen Analyse zum Voranschlag des Staatshaushaltes 2022 von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und zum Finanzpfad in den Folgejahren aufmerksam. Ab heute, Dienstag, beginnt im Hohen Haus mit dem Budgetbegleitgesetz und den Budgets für die Obersten Organe die Budgetdebatte im Nationalrat. Nach drei Tagen ist für Donnerstag der Beschluss im Plenum angesetzt.

1,8 Milliarden Euro Mehrausgaben bis 2025

Die Experten des Budgetdienstes führen in ihrer 140 Seiten umfassenden Bewertung des Budgets samt Steuerreform Gründe an, warum für private Haushalte die staatliche Kompensation unter dem Strich höher sein wird als die Belastung durch den geplanten CO2-Preis auf Emissionen. Insgesamt werden dafür bis 2025 Mehrausgaben von 1,8 Milliarden Euro anfallen.

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Die in Summe höhere Entlastung der privaten Haushalte liege einerseits daran, dass ein Teil der Belastung durch die CO2-Bepreisung das Ausland betrifft - durch den "Tanktourismus" und weitere Exporte, stellt der Budgetdienst fest. Andererseits seien budgetierte Entlastungsmaßnahmen wie der Klimabonus und die Rückerstattung für die Landwirtschaft "insgesamt höher als die Belastungen durch die CO2-Abgabe", wird in der Budgetanalyse im Detail angeführt.

Im Bundesfinanzrahmen seien im Zeitraum 2022 bis 2025 insgesamt 6,4 Milliarden Euro für die Entlastungsmaßnahmen veranschlagt. Dem gegenüber würden die erwarteten Einnahmen aus der CO2-Abgabe 4,6 Milliarden Euro betragen. Macht unter dem Strich ein "Verlustgeschäft" für den Finanzminister von 1,8 Milliarden Euro in diesem Zeitraum. Daher sei dieser Teil der ökosozialen Steuerreform im Betrachtungszeitraum nicht aufkommensneutral, sondern erhöhe das gesamtstaatliche Defizit, heißt es in der Studie. Allerdings wird eingeräumt: Im Sinne einer höheren Akzeptanz der CO2-Bepreisung könne dies "sinnvoll" sein.

2025 wird allerdings als Wendepunkt angesehen. Denn dann würden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung die Ausgaben für den Klimabonus um 200 Millionen Euro übersteigen.

Ein Fragezeichen für das Budget 2022 ist allerdings, wie sich der am Montag von der türkis-grünen Bundesregierung verhängte Corona-Lockdown für Ungeimpfte auf die Wirtschaft und damit auf die Steuereinnahmen auswirkt. Entscheidend wird dabei sein, wie lange diese Einschränkung notwendig ist und ob es noch strengere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geben muss.

Fixpunkt der Ökosteuerrefom und damit auch des Budgetplans bis 2025 sind weiters steuerliche Entlastungen. Dazu gehören die Anhebung des Familienbonus von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind und Jahr und die Senkung der Lohn- und Einkommensteuertarife von 35 auf 30 Prozent sowie von 42 auf 40 Prozent ab 1. Juli 2022. Die Gesamtentlastung durch niedrigere Tarifstufen mit 2,75 Milliarden Euro erscheint dem Budgetdienst des Parlaments "plausibel". Der höhere Familienbonus bringe weitere 600 Millionen Euro an steuerlicher Entlastung.

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Zweifel an Entlastungshöhe bei niedrigen Einkommen

Bezieher niedrigerer Einkommen von 1.100 bis 2.500 Euro brutto im Monat sollen nach dem Finanz- und Steuerpaket von Finanzminister Blümel von einer gestaffelten Senkung der Beiträge zur Krankenversicherung bis zu 1,7 Prozentpunkte profitieren. Die Regierung rechnet dabei im Jahr 2022 mit einer Entlastung von in Summe 600 Millionen, 2025 wird schließlich eine Gesamtentlastung von 1,2 Milliarden Euro erwartet. Dem Budgetdienst erscheinen diese Beträge aber zu hoch. Er begründet dies damit, dass die Senkung der Beiträge zur Krankenversicherung zu höheren Belastungen bei der Lohnsteuer führen, womit sich der Staat einen Teil des Geldes zurückholt.