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Klonfleisch darf auf den Teller

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Europaarchiv
War dieses Rind ein geklontes Tier? Es gibt keine Kennzeichnungspflicht. Foto: fotolia

Verhandlungen ohne Ergebnis. | Keine Pflicht zur Kennzeichnung. | Brüssel. Nach mehr als elf Stunden intensiver Verhandlungen ist ein Verbot von Klonen und ihren Nachkommen für die Lebensmittelproduktion in der EU am frühen Dienstagmorgen gescheitert. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag für den Umgang mit neuartigen Lebensmitteln wie Klon- und Nanoprodukten ist damit nach gut dreijährigen erfolglosen Verhandlungen endgültig vom Tisch.


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Daher bleibt die derzeitige Regelung bestehen: Nahrungsmittel, die aus Nachkommen von Klonen gewonnen werden, können ohne Kennzeichnung auf den Markt gebracht werden. Lebensmittel aus Klonen selbst müssten ein eigenes Zulassungsverfahren durchlaufen, um das bisher noch nie angesucht wurde. Die Klone selbst zu verarbeiten ist wirtschaftlich uninteressant.

Das EU-Parlament einerseits und die EU-Kommission sowie der EU-Rat (Kammer der Mitgliedstaaten in Brüssel) andererseits schoben einander nach der ergebnislosen Nachtschicht gegenseitig die Schuld zu: Kommission und Rat meinten im Wesentlichen übereinstimmend, dass die Abgeordneten weit reichende Verbesserungen der gegenwärtigen Situation wegen des Beharrens auf einem Randaspekt verhindert hätten. Das EU-Parlament bestritt die Zugeständnisse der anderen Seite.

Die Kommission habe sich verpflichtet innerhalb von zwei Jahren einen Extra-Gesetzesvorschlag zu machen, der sich mit allen Aspekten des Klonens beschäftigen sollte, hieß es in Ratskreisen. Bis dahin wären das Klonen für die Lebensmittelproduktion und der Import von Nahrungsmitteln, die aus geklonten Tieren gewonnen werden, verboten worden. Ein Rückverfolgungssystem für die Identifizierung von Klon-Nachkommen hätte entwickelt, Fleisch von Nachkommen geklonter Rinder verpflichtend gekennzeichnet werden sollen.

"Ich würde es essen"

"Doch das EU-Parlament hat sich dafür entschieden, Effekthascherei zu betreiben", sagte Sandor Fazekas, Landwirtschaftsminister des derzeitigen EU-Vorsitzlandes Ungarn und Verhandlungsführer der Mitgliedstaaten. "Es wollte den Rat dazu drängen, eine undurchführbare Lösung zu akzeptieren. In der Praxis hätte für jede Scheibe Käse oder Salami ein Stammbaum gezeichnet werden müssen."

Der offene Streitpunkt sei gewesen, dass die Abgeordneten ultimativ eine verpflichtende Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf alle Lebensmittel und Tiersorten gefordert hätten, wurde in Ratskreisen präzisiert. Das sei ohne eine ordentliche Folgenabschätzung und Machbarkeitsstudie nicht möglich und spiele zudem in der Praxis keine Rolle. Bloß Fleisch von Rinderklon-Nachkommen war bisher am EU-Markt aufgetaucht. In den USA ist es erlaubt und verbreitet.

"Das ist eine sehr eigenwillige Interpretation der Vorgänge", sagte die zuständige SPÖ-Europaabgeordnete Karin Kadenbach. Das letzte Angebot des Rats sei kaum besser gewesen als der Status quo. Nicht einmal die sofortige Kennzeichnung von Rindfleisch sei zugestanden worden, erklärte der CDU-Gesundheitsexperte Peter Liese. "Offenbar wollen die Mitgliedstaaten, dass die Verbraucher Klonfleisch essen, ohne dies zu erfahren."

Gesundheitsschädlich wären Fleisch und Milch von geklonten Rindern und deren Nachfahren laut EU-Lebensmittelbehörde Efsa jedenfalls nicht. "Ich würde es essen", sagte Gesundheitskommissar John Dalli aus Malta.