Vor Abschluss der Verhandlungen zu einem neuen Dienstrecht sprechen sich immer mehr Dienststellenausschüsse einzelner Universitäten für Protestmaßnahmen aus. Einer der Knackpunkte bleiben die geplanten Änderungen beim Gehaltsschema.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 23 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
An den österreichischen Universitäten macht sich weiterhin Unmut breit. Hatte die Uni-LehrerInnen-Gewerkschaft in der Vorwoche einen eintätigen Warnstreik beschlossen, folgt nun die Universität Wien.
Bei einer Betriebsversammlung am Freitag sollen "allfällige Kampfmaßnahmen" erörtert werden, kündigte der Vorsitzende des gewerkschaftlichen Betriebsausschusses, Michael Weinzierl, an. Falls ein Verhandlungstermin zwischen Hochschullehrer-Gewerkschaft und Regierung am 22. Mai scheitert, sollen - mit Zustimmung von GÖD und ÖGB - ein österreichweiter Streiktag am 29. Mai sowie mehrtägiger Streik im Juni die Folge sein.
Ähnlich stellt sich die Position der Hochschullehrer-Gewerkschaft dar. Vorsitzender Herbert Sassik will noch vor dem 22. Mai von ÖGB und GÖD grünes Licht für mögliche Streiks erhalten.
Auf einen Umstand im geplanten neuen Dienstrecht macht wiederum Arnold Schmidt, Präsident des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF), aufmerksam: die Neuregelung der Einkommen von DoktorandInnen.
Hoch bezahlte Ausbildung
Die nach dem neuen Dienstrecht vorgesehenen Sätze seien um 50 Prozent höher als alle anderen - etwa die des FWF - und unterscheiden sich nur um zehn Prozent vom Gehalt eines Assistenten, erklärt Schmidt im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Erhält ein Doktorand vom FWF rund 1.000 Euro, so bekommt ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in Ausbildung etwa 1.500 Euro. Als "Postdoc" verfügt er über ein Nettomonatsgehalt von knapp über 1.600 Euro.
Diesen Unterschied hält Schmidt für zu gering. Er plädiert dafür, die "Ausbildungs"-Sätze des neuen Dienstrechts an die übrigen, niedrigeren anzupassen. Dies entspräche internationalen Normen: So betrage der Doktoranden-Personalkostenersatz in Deutschland rund 940 Euro.