Inwieweit die Strafmaßnahmen gegen den Iran aufgehoben werden sollen, ist ein heikler Verhandlungspunkt bei den Lausanner Atom-Gesprächen.
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Lausanne/Teheran/Wien. Nach einer langen Nacht ging am Donnerstag das Ringen um einen politischen Rahmen-Deal im Atomstreit zwischen der 5+1-Gruppe (fünf UNO-Vetomächte plus Deutschland) und dem Iran hektisch weiter. Einer der großen Knackpunkte waren in Lausanne die wirtschaftlichen Sanktionen - genauer: die Modalitäten für deren Aufhebung und die Dauer eines Abkommens.
Strittig ist - auch innerhalb der 5+1 - vor allem, wie verfahren werden soll, wenn sich Teheran nicht an die Vereinbarungen hält. Russland und China wollen den UNO-Sicherheitsrat einschalten, Paris und Washington fordern in diesem Fall eine automatische Wiedereinsetzung der Sanktionsmaschinerie. Der Westen hat in den vergangenen zwölf Jahren des Atomstreits auch politische Sanktionspakete gegen den Iran verhängt. Diese stehen zumeist in Zusammenhang mit der Menschenrechtssituation im Iran.
Neben den in Folge von drei UN-Resolutionen verhängten internationalen Strafmaßnahmen haben die EU und die USA zusätzlich auch unilaterale Maßnahmen beschlossen. Diese kann man, selbst wenn man wollte, nicht alle gleichzeitig aufheben - und genau daran spießt es sich in dieser heiklen Verhandlungsphase. Denn für einige US-Sanktionen etwa bedarf es einer derzeit fehlenden Zustimmung des von Republikanern dominierten Kongresses.
Ölexport steht im Fokus
Leichter ist da die Aufhebung des seit 2012 gültigen Öl- und Gasembargos der EU. Der Ölexport ist ein Pfeiler der iranischen Wirtschaft, daher traf diese Maßnahme Teheran besonders hart. Durch sie wurden die iranischen Öleinnahmen zeitweise fast halbiert. Durch beim Interimsabkommen im November 2013 wurde dieses Embargo nicht angetastet und besteht weiterhin.
Durch den blockierten Zugang iranischer Banken zum Swift-Abkommen im Zuge der Strafmaßnahmen wurde Teheran von sämtlichen internationalen Finanztransaktionen und damit der internationalen Wirtschaft abgeschottet. Westliche Banken dürfen keine Geschäfte mit dem Iran machen. Zudem gibt es Sanktionen gegen Firmen und Einzelpersonen im Zusammenhang mit dem Atomprogramm, etwa gegen Mitglieder der mächtigen iranischen Revolutionsgarden. Eine Aufhebung der Blockade würde einige Zeit beanspruchen.
Einfach suspendieren kann man eine andere Maßnahme: Iranische Gelder und Konten (meist Einnahmen aus dem Öl- und Gasgeschäft) wurden weltweit eingefroren. Nach dem Interimsabkommen vom November 2013 in Genf erhielt der Iran Teile dieser eingefrorenen Gelder. Zu dem Großteil der Gelder hat der Iran aber nach wie vor keinen Zugang. Gelegen käme Teheran auch, wenn das Versicherungsverbot für iranische Öltanker wieder aufgehoben wird. Den großen namhaften westlichen Versicherungsanstalten wurde untersagt, iranische Öltanker zu versichern. Daraufhin musste der Iran auf teure asiatische Versicherungsgesellschaften zurückgreifen, um sein Öl zumindest in Asien absetzen zu können.
Ein heikler Punkt ist auch das Verbot, neue Flugzeuge der Hersteller Airbus und Boeing zu kaufen. Auch Ersatzteile für bereits gelieferte Maschinen musste sich die iranische Führung jahrelang über Drittländer besorgen. Durch das Interimsabkommen wurden diese Geschäfte jedoch erleichtert. Die Sanktionen belasten auch die iranische Bevölkerung. Inflation und Arbeitslosigkeit sind hoch.