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Koalition einigt sich beim Ökostrom

Von Walter Hämmerle

Wirtschaft

Die Einigung über die Ökostromgesetz-Novelle war keine leichte Geburt. Vor allem die Parteifreunde Wirtschaftsminister Martin Bartenstein und Umweltminister Josef Pröll standen im Zentrum. Der Kompromiss sieht nun vor, den Anteil von Strom aus sonstigen erneuerbaren Energieträgern (ohne Kleinwasserkraft) von 4% 2005 auf 7% im Jahr 2010 anzuheben.


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Ein Hut "fast so groß wie ein Sombrero" sei nötig gewesen, um alle Interessen unterzubringen, meinte Bartenstein bei der Präsentation der Einigung am Donnerstag. Am Ende stand jedenfalls ein Kompromiss, in dem sich alle Beteiligten von ÖVP und FPÖ - der kleine Koalitionspartner war mit Staatssekretär Karl Schweitzer und Energiesprecher Max Hofmann vertreten - neben den beiden Ministern wiederfanden. Kommende Woche soll der Entwurf in den Ministerrat gehen.

Mit der Novelle sollen in den Jahren 2005 bis 2010 jährlich 17 Mio. Euro an Stützungsvolumen für neue Anlagen zur Verfügung gestellt werden. Die den Anlagenbetreibern derzeit für 13 Jahre garantierten Einspeisetarife werden künftig nur noch für 10 Jahre voll zugesagt, im 11. Jahr zu 75% und im 12. Jahr zu 50%, das sind aliquote 11,25 Volljahre. Die entsprechenden Förderbeiträge wird die Energie Control Kommission (ECK) per Verordnung festlegen.

Neu ist, dass in Zukunft für Windkraftanlagen, nicht aber wie ursprünglich geplant auch für größere Biogas- und Biomasse-Anlagen, die Fördermittel erst nach einer Ausschreibung vergeben werden. Für alle anderen Ökostromanlagen gibt es die Fördermittel nach dem First Come First Serve Prinzip, wobei neben einem fixen Kostendeckel auch gesetzliche Effizienzkriterien fixiert werden. Für die alten, bis zum Ende des Jahres 2005 genehmigten und bis Mitte 2006 errichteten Anlagen ändert sich nichts.

Von den künftig zur Verfügung stehenden Fördermitteln werden 40% für Biomasseanlagen, 30% für Biogasanlagen, 20% für Windkraft, 5% für Photovoltaik und 5% für andere Ökostrom-Formen reserviert.

In Summe werde nun ein neues Fördervolumen von 1,2 Mrd. Euro bis 2010 zugesagt, das dann bis zum Jahr 2022 zur Auszahlung gelangt. Dies errechnet sich aus den 22 Mio. Euro brutto bzw. 17 Mio. Euro netto im Jahr, die Differenz ist der Marktpreis für Strom. Laut dem ursprünglichen Begutachtungsentwurf von Bartenstein wären es nur 400 Mio. Euro gewesen, auf Basis von 10 Mio. brutto bzw. 6,5 Mio. Euro netto.

Die Zuschläge auf den Strompreis zur Finanzierung der Ökostrom-Förderung steigen durch das nun fixierte zusätzliche jährliche Unterstützungsvolumen von 17 Mio. Euro sowie die derzeit in Planung befindlichen Anlagen bis zum Jahr 2010 von derzeit 0,18 Cent je Kilowattstunde auf voraussichtlich etwa 0,41 Cent/kWh. Dies entspreche einer Mehrbelastung je Haushalt von 3 Euro 2005 ansteigend bis auf 8 Euro im Jahr 2010. Diesen höheren Zuschlägen stehe aber das zu erwartende Preissenkungspotenzial im Bereich der Netznutzungsentgelte gegenüber.

Derzeit liegt Österreich bei den Netztarifen laut Wirtschaftsminister Martin Bartenstein "um 20 bis 40% über EU-Niveau", der von der E-Control hier per 1.1.2005 signifikante Absenkungen erwartet.