Ökostromgesetz soll am 23. September ins Parlament. | Maximal 500.000 Euro Erleichterung pro Betrieb. | Salzburg. Nun beginnt das Feilschen mit der Opposition: Die Regierungsparteien haben sich am Montag bei ihrer Klausurtagung in Salzburg auf eine gemeinsame Vorgehensweise in Sachen Ökostrom-Gesetz geeinigt. Damit die Novelle am 23. September im Nationalrat die nötige Zweidrittelmehrheit findet, müssen SPÖ und ÖVP aber zumindest eine der drei kleineren Parlamentsparteien ins Boot holen. Vizekanzler Josef Pröll warnte die Opposition davor, in den Verhandlungen "den Bogen zu überspannen". Zustimmung erwarte man sich von der FPÖ, hieß es aus Regierungskreisen.
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Die Freiheitlichen hatten ihrerseits bereits vergangene Woche in der "Wiener Zeitung" Bereitschaft signalisiert, die Gesetzesänderung mitzutragen. Dass man den Grünen ihre Zustimmung durch eine kräftige Anhebung der Ökostrom-Förderungen abkaufen könnte, scheint ausgeschlossen. Dann müsste das Gesetz neuerlich von der EU genehmigt werden, hieß es. Das BZÖ wiederum hat sich zuletzt dagegen gesträubt, als "Beiwagerl" der ÖVP zu fungieren.
Klar ist nun auch, wie energieintensive Unternehmen von einem Teil ihrer Ökostrom-Kosten entlastet werden sollen: Ursprünglich wäre eine absolute Deckelung ab einer gewissen Ausgabenhöhe geplant gewesen. Dies scheiterte jedoch an beihilferechtlichen Bedenken der EU-Kommission. Nun soll es Erleichterungen von maximal 500.000 Euro innerhalb von drei Jahren geben. Bis zu dieser Summe müssen staatliche Beihilfen nämlich nicht von Brüssel freigegeben werden.
Laut Wirtschaftsministerium kommen auf lediglich 10 bis 15 Betriebe höhere Ausgaben als diese 500.000 Euro zu. Für diese Unternehmen wird es - zumindest zum jetzigen Zeitpunkt - keine zusätzlichen Erleichterungen geben.