Fehlerhafte Gesetze im Sozialministerium erlebten eine Fortsetzung. Geringere Anhebung für tausende Selbständige wurde aber abgewendet.
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Jetzt ist schon wieder was passiert. Dieses Mal ging es aber nicht um einen Krimi von Wolf Haas und dessen fiktionalen Detektiv Brenner, sondern um das echte Leben und das Schicksal "kleiner" Gewerbetreibender im Ruhestand. "Tatort" war in dem Fall das Sozial- und Gesundheitsministerium von Minister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Der Fall war klar, die Opfer wären Tausende Pensionsbezieher der Gewerblichen Sozialversicherung gewesen. Durch einen Fehler im Gesetzestext drohte ihnen eine niedrigere Pensionserhöhung 2022, als ihnen eigentlich zustehen würde. Im parlamentarischen Sozialausschuss konnte die türkis-grüne Koalition dieses Unheil noch mit einem Abänderungsantrag abwenden.
Statt einer Pensionserhöhung um 1,8 Prozent hätte sonst ein Teil der Pensionisten um 0,3 Prozentpunkte weniger erhalten, also eine Erhöhung um nur 1,5 Prozent. Es ging dabei um pensionierte Selbständige mit Pensionen rund um 1.300 Euro brutto im Monat.
Entdeckt wurde der Fehler in der Gewerblichen Sozialversicherungsanstalt in der Vorwoche, wie deren Obmann, der Oberösterreicher Peter Lehner, nach Erscheinen eines Online-Berichts in der "Wiener Zeitung" am Donnerstagvormittag mitteilte. Das habe man daraufhin dem Sozialministerium mitgeteilt.
Zu Mittag wurde die Panne schließlich im parlamentarischen Sozialausschuss repariert. Dabei sprach der grüne Sozialsprecher Markus Koza allerdings nur von einem "Tippfehler". Mitte November ist der Beschluss im Plenum des Nationalrats vorgesehen.
Für Neos-Sozialsprecher Gerald Loacker ist dieser "Pfusch" jedoch keineswegs ein Einzelfall, wie er im Gespräch mit der "Wiener Zeitung" beklagt.
Neos beklagen "einen Pfusch nach dem anderen"
Loackers Kritik geht weit über den Anlassfall hinaus. Er sieht darin eine weitere Bestätigung dafür, wie schludrig die Ausarbeitung der Gesetze in der türkis-grünen Regierung allgemein und speziell im Gesundheits- und Sozialministerium erfolgt. "Das Gesundheits- und Sozialministerium hat in den letzten eineinhalb Jahren einen Pfusch nach dem anderen geliefert", prangert der Neos-Sozialsprecher an.
Er spielt damit auf den Umstand, dass vor allem rund um die Verordnungen und Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie seit März 2020 bereits so mancher Schnitzer passiert ist. Manches konnte und musste danach kurzfristig noch ausgebügelt werden. In anderen Fällen erfolgte eine nachträgliche Aufhebung von Corona-Bestimmungen durch den Verfassungsgerichtshof.
Für den Neos-Mandatar ist der jetzige Lapsus bei der Erhöhung zugleich die Bestätigung der Linie seiner Partei in Sachen Pensionen. Die Neos haben in der Vergangenheit die für 2022 erneut vorgesehene sozial gestaffelte Anhebung der Pensionen abgelehnt und nicht zugestimmt. Diese brachte einem großen Teil der Pensionisten stärkere Pensionserhöhungen, als dies an sich vom Gesetz her vorgesehen ist.
Grundsätzlich schreibt das Gesetz vor, dass die jährliche Pensionserhöhung so ausfällt, dass damit die Teuerung zwischen August des Vorjahres und Juli des laufenden Jahres errechnet wird. Daraus ergibt sich von August 2020 bis Juli 2021 eine Pensionserhöhung 2022 mit 1,8 Prozent.
Pensionen bis 1.000 Euro steigen um 3 Prozent
Statt jährlich wie für 2022 eine komplizierte Regelung für eine gestaffelte Pensionserhöhung extra zu beschließen, solle man sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, empfiehlt Loacker. Das würde eine einheitliche Erhöhung für 2022 um 1,8 Prozent bedeuten. Stattdessen werden Pensionen bis 1.000 Euro brutto im Monat wesentlich stärker um 3 Prozent angehoben. Für etwas höhere Pensionen kommt eine Einschleifregelung, bevor dann einheitlich plus 1,8 Prozent gelten.