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Koalition streitet um Steuer

Von Katharina Schmidt

Politik

Erbschaftssteuer: Deutschland kündigt Pakt zur Doppelbesteuerung. | Abwanderung von deutschen Firmen? | Wien/Berlin. Jetzt ist es fix: Vor der Abschaffung der Erbschaftssteuer in Österreich Mitte 2008 kündigt Deutschland das bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen. Das hat das deutsche Finanzministerium am Dienstag bestätigt.


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Der Hintergrund: Die Kündigung dieses Abkommens führt dazu, dass Deutsche, die zwar Vermögen in Österreich, aber einen Wohnsitz in Deutschland haben, nicht mehr unter die österreichische Erbschaftssteuerregelung fallen. Damit profitieren die Deutschen nicht vom Wegfall der Erbschaftssteuer in Österreich, sondern müssen sie in Deutschland, wo die Steuer zwei Drittel höher ist als hierzulande, berappen.

Wie die "Wiener Zeitung" bereits im Mai berichtete, könnte der Wegfall des Abkommens dazu führen, dass Deutsche ihr Vermögen aus Österreich abziehen. Dadurch drohe ein Verlust von bis zu 1,5 Milliarden Euro an Kapitalsteuer, so Steuerexperte Markus Achatz.

Matznetter vs. Stummvoll

SPÖ-Finanzstaatssekretär Christoph Matznetter befürchtet nun eine Verschlechterung der Standort-Attraktivität - und macht dafür die ÖVP verantwortlich. Dass diese nach der Aufhebung der Steuer durch den Verfassungsgerichtshof keiner Reparatur zugestimmt hat, ist für Matznetter "unprofessionell".

"Ich sehe das sehr gelassen", meint hingegen ÖVP-Finanzsprecher Günter Stummvoll. Denn: "Bevor jemand seinen Betrieb abzieht, verlagert er seinen Wohnsitz nach Österreich." Und damit profitiere er vom Wegfall der Erbschaftssteuer. Dem hält Matznetter entgegen, dass Deutschland bis zu fünf Jahre nach einer Wohnsitz-Verlegung Zugriff auf Vermögen habe. Stummvolls Argument bezeichnet er als "Verteidigungsposition der ÖVP, die versucht, eine vorschnelle Entscheidung zu entschuldigen".

Laut Achatz ist nun das Finanzministerium am Zug: Durch die Kündigung des Abkommens Ende 2007 entstehe bis zum Wegfall der Erbschaftssteuer im August 2008 eine Lücke: "Wenn jemand das Pech hat, im ersten Halbjahr 2008 zu sterben, zahlen die Nachkommen schlimmstenfalls doppelt Erbschaftssteuer." Dies müsse per Verordnung verhindert werden.