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Koalitionskrach ohne klare Fronten

Von Brigitte Pechar

Politik

SPÖ-Antrag will Pflegeförderung auf die Stufen drei und vier ausweiten. | ÖVP verlangt Verlängerung der Amnestieregelung bis Ende 2007. | Wien. Die Koalition wird heute, Mittwoch, die beiden Gesetze beschließen, die die 24-Stunden-Pflege zu Hause legal ermöglichen sollen. So weit, so gut. Begleitet wird dieser Akt allerdings von einem kräftigen politischen Gewitter. Denn die ÖVP hat zwei Tage vor dem Beschluss ihre Marschroute geändert und eine Verlängerung der mit 1. Juli auslaufenden Amnestie für die illegale Betreuung bis Jahresende vorgeschlagen.


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SPÖ-Klubobmann Josef Cap wollte gegenüber der "Wiener Zeitung" nicht den Zustand der Koalition analysieren, sondern jenen der ÖVP. In dieselbe Kerne schlug SPÖ-Bundesgeschäftsführer Josef Kalina, der von einer reinen Blockadepolitik der ÖVP sprach. Und Sozialminister Erwin Buchinger wunderte sich: "Wenn ein gemeinsamer Ministerratsbeschluss nichts mehr wert ist, was zählt dann noch?"

Die ÖVP wirft Buchinger dagegen ein "Null-Ergebnis" bei seinen Verhandlungen mit den Ländern vor. ÖVP-Generalsekretär Hannes Missethon sprach von einer "Bankrott-Erklärung" der SPÖ.

Vorgebracht hat den ÖVP-Änderungswunsch Wirtschaftsminister Martin Bartenstein, der sich mit Buchinger in der Pflegedebatte schon seit geraumer Zeit Scharmützel liefert.

Bartenstein hatte zuvor den arbeitsrechtlichen Teil zur 24-Stunden-Pflege im Hausbetreuungsgesetz zusammengefasst. Dieses wurde am 25. April vom Ministerrat beschlossen. Das Gesetz gilt für Personen ab Pflegestufe drei, sowie für jene in Pflegestufe eins und zwei, die auf Grund einer Demenzerkrankung eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung brauchen. Für alle anderen kommt das Hausangestelltengesetz zur Anwendung.

Länder verweigerten Kostenbeteiligung

Die Frage der Finanzierung der zusätzlichen Kosten durch eine Anstellung oder eine legale Selbständigkeit der Betreuerinnen oblag dem Sozialminister. Da Pflege laut Verfassung Sache der Länder ist, trat Buchinger mit diesen in Verhandlungen. Sein erster Vorschlag, dass der Bund ein Viertel der Mehrkosten übernimmt, den Rest die Länder aufbringen sollten, fiel auf deutliche Ablehnung. Nicht nur bei den vier ÖVP-geführten Ländern, sondern auch bei den vier SPÖ-dominierten sowie dem orangen Kärnten.

Die Länder pochen darauf, dass ihre Mehraufgaben vom Bund abgegolten werden müssten - und zwar im Zuge des Finanzausgleichs. Dieser läuft aber erst Ende 2008 aus, die Pflegefinanzierung muss schon im Juli neu geregelt sein. Der Sozialminister schlug den Ländern zuletzt zwei Varianten vor: Die Kosten im Verhältnis 65:35 zu teilen. Zweite Variante wäre, dass der Bund bis Jahresende alle Kosten übernimmt und ab 2008 nur noch 60 Prozent, den Rest die Länder. Wieder kam Buchinger ohne Ergebnis zurück.

Damit war klar, dass der Bund für heuer die Mehrkosten übernimmt. Wie hoch diese sind, ist völlig unklar. Das Buchinger-Modell sieht Förderungen von monatlich bis zu 750 Euro ab Pflegestufe fünf vor.

Im Sozialministerium rechnet man damit, dass etwa 1000 bis 6000 Menschen diese Förderung in Anspruch nehmen - obwohl die Schätzungen der illegalen Pflegerinnen immer bei etwa 40.000 lagen. Demnach würden die Mehrkosten zwischen 9 und 54 Millionen Euro betragen.

Der ÖVP ist der Personenkreis, der dadurch in die Legalität käme, zu gering. Bartenstein schlug vor, eine Pflegeförderung auch für selbständige Betreuerinnen und für Personen ab Pflegestufe drei zu gewähren.

SPÖ- und ÖVP-Anträge Ausschuss zugeteilt

Die zweite Forderung deckt sich genau mit jener der SPÖ. Diese brachte daher in der Nationalratssitzung einen Antrag auf die Erweiterung des Bezieherkreises auch auf die Pflegestufen drei und vier ein. Buchinger hofft nun, dass die ÖVP Finanzminister Molterer davon überzeugen kann.

Die ÖVP verlangte in einem Antrag eine Verlängerung der Amnestieregelung bis Jahresende. "Man kann nicht Gesetze beschließen, die einen legalen Zustand herbeiführen sollen, und andererseits die Illegalität fortführen", erteilte Buchinger dem eine Abfuhr.

Cap deutete aber an, dass beide Anträge möglicherweise nie zur Abstimmung kommen. Denn diese wurden dem Ausschuss zugewiesen. Und dort muss beschlossen werden, die Anträge dem Nationalrat zur Abstimmung vorzulegen. "Wer weiß, ob das geschieht", gab sich Cap kryptisch.

+++ Wissen: Betreuung der Stufen fünf bis sieben

(pech) Nach Anzeigen von illegalen Pflegerinnen ist im August des Vorjahres die Pflegedebatte ausgebrochen. Die Rede war von etwa 40.000 illegalen Pflegekräften. SPÖ und ÖVP haben dann noch während der Koalitionsverhandlungen im November gemeinsam das Amnestiegesetz beschlossen.

Die Pflege-Arbeitsgruppe im Sozialministerium geht davon aus, dass ab Juli etwa 1000 bis 6000 Menschen eine Förderung in Anspruch nehmen und ihre Betreuerinnen legalisieren würden. Derzeit beziehen rund 50.000 Personen Bundespflegegeld der Stufen fünf bis sieben, dazu kommen etwa 8500 Landespflegegeldbezieher. In den Alten- und Pflegeheimen werden rund 11.800 Menschen betreut, 19.000 nehmen mobile Hilfe in Anspruch.

Demnach würden etwa 28.000 Menschen zu Hause betreut. Wie viele davon tatsächlich von Angehörigen und wie viele von illegalen Pflegerinnen betreut werden, lässt sich nur schätzen. Wenn man den Schlüssel von 80 Prozent durch Angehörige nimmt, kommt man auf 3300 Personen und somit auf einen Mittelwert der vom Sozialministerium geschätzen Maximalvariante von 6000 Personen. Diese Zahl scheint Beobachtern aber viel zu tief gegriffen.

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