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Komm, schöner Tod . . .

Von Christa Karas

Wissen

Wenn sich, wie jüngst geschehen, eine Mehrheit für Sterbehilfe nach dem holländischen Beispiel ausspricht, so wäre eigentlich zu erwarten, dass das Thema einen gewissen öffentlichen Nachhall erzeugt. Nicht so in Österreich, wo seit Jahren jeder auch nur ansatzweise Versuch einer Diskussion über Euthanasie sofort erstickt wird, als gelte es, ein Bollwerk gegen eine gigantische Gefahrenflut zu errichten. Auffallend daran ist vor allem, dass sich insbesondere jene bedeckt halten, die im - hierzulande weiterhin illusorischen - Fall des Falles Vollzugsorgane sein würden: Die Ärzte und Ärztinnen.


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Tatsächlich gab es bis dato noch nie eine Umfrage unter den Medizinern hinsichtlich deren Einstellung zum Thema, wie sowohl Dr. Hans Peter Petutschnig (Wiener Ärztekammer) als auch Dr. Franz Haslinger vom Institut für Ethik der Medizin bestätigen. Weil die Ärzte diese selbst ablehnen, weiß Haslinger, der sich auch den Grund dafür vorstellen kann: Vor dem gegebenen beruflichen Hintergrund wie etwa dem hippokratischen Eid könnten etwaige Befürworter der Euthanasie dies einfach gar nicht zugeben.

Umso prononcierter äußern sich die Gegner, wie etwa Wiens Gesundheitsstadträtin Elisabeth Pittermann, die sich in ihrer Ablehnung ebenfalls auf den Eid bezieht: Töten stehe im krassen Gegensatz zu den Aufgaben des Arztes, so die Primarärztin. Dieser habe Leiden zu heilen oder zu lindern, zum Handlanger für Menschen mit Todeswünschen dürfe er sich niemals machen.

Das klingt zunächst, stellt man dem die die Erklärung des australischen Philosophen Peter Singer gegenüber, schon beinahe inhuman. Singer, dessen Vortragsreise 1989 in Deutschland durch die nachgerade hysterischen Proteste von Behindertengruppen gestört wurde, schrieb in der Folge: "Ich wollte herausstellen, dass die einzige logische Alternative - nämlich alles zu tun, um Leben um jeden Preis zu erhalten - extrem grausam ist in solchen Fällen, wo nur noch die Aussicht auf Monate voller Leiden ... besteht." (In: "Zur Debatte über Euthanasie", Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft 943)

Dagegen steht freilich der legitime Anspruch Pittermanns und zahlreicher anderer Ärzte, sich gegen etwas wehren zu dürfen, das nicht nur im Hinblick auf die ärztliche Ethik, sondern auch auf alle anderen Umstände als Zumutung empfunden werden muss.

Ohnehin stellt sich bei all dem die Frage, ob eine Debatte zur Sterbehilfe, so sie nur im Kontext zum holländischen Modell geführt würde, nicht viel zu kurz griffe und wesentliche Fakten außer Acht ließe.

Betrachtet man dieses Modell (siehe unten) nämlich genauer, so stellt sich heraus, dass es vom Idealfall ausgeht: Also etwa einem hochbetagten Menschen mit klarem Verstand, der aber todkrank ist und seinem Leben deshalb ein rascheres Ende setzen möchte.

Dem gegenüber steht das ganze Realitätsspektrum in Kliniken, in Alters- und Pflegeheimen. Mithin: Der todkranke Mensch, determiniert vom Leiden, dessen Bewusstsein getrübt ist und der seine Wünsche nicht äußern kann. Er nämlich ist die Regel.

Ethische Standards . . .

Weshalb die Ärzte denn auch in erster Linie mit diesen Patienten konfrontiert sind - und natürlich auch mit deren Angehörigen und ihren Wünschen, woran die wahre Problematik erkennbar wird. Denn wer darf hier mit Fug und Recht selbst gut gemeinte Verfügungen treffen? Und: Selbst wenn man mit einiger Gewissheit davon ausgehen darf, dass es den Angehörigen ausschließlich um die Beendigung eines unheilbaren und unerträglichen Zustandes geht, so ist die Gefahr des Missbrauchs doch kaum restlos auszuschließen und daher weiterhin einer der gewichtigsten Einwände.

Auch der Medizinethiker Haslinger erachtet es aus all diesen Gründen für wichtig, dass eine Debatte über Euthanasie geführt wird. Er nennt zudem auch die unterschiedlichen Positionen etwa zum österreichischen Grundgesetz, das nach Auffassung der einen im Prinzip "offen für Alles" sei und explizit "keinen ethischen Auftrag" enthalte, während es aus der Sicht der anderen durchaus den "Auftrag des Nutzens und nicht des Schadens" beinhalte.

In jedem Fall könnte die Rechtsprechung freilich ohnehin nur den Rahmen vorgeben, so Haslinger, gelte es doch vielmehr, fernab formalistischer Auslegungen ein allgemeines Klima in der Gesellschaft zu schaffen - und zwar unter Respektierung der heutigen pluralen Wertewelt -, das bewusst mache, dass ethische Standards auf hohem Niveau unverzichtbar sind.

. . . und Palliativmedizin

Zu achten sei insbesonderei die Autonomie des Patienten, so Haslinger weiter. Insofern sei die Palliativmedizin, die bei unheilbaren Fällen ausschließlich auf Schmerzverhinderung bzw. -linderung setzt, beim gegenwärtigen Ist-Zustand von großer Wichtigkeit. Weshalb der Medizinethiker auch den Hospizgedanken begrüßt.

Und schließlich verweist Haslinger auch auf die Bedeutung schriftlicher Verfügungen des Patienten zur passiven Sterbehilfe (keine lebensverlängernden Maßnahmen): Diese seien zwar für den Arzt nicht verpflichtend, aber im Zweifelsfall für ihn doch entlastend.