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Kommen Sie in (Prozess-)Begleitung

Von Matthias G. Bernold

Politik

Ab dem Jahr 2006 haben Opfer von Gewaltverbrechen Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung. Justizministerin Karin Miklautsch stellte die Teilreform der Strafprozessordnung (StPO) am Mittwoch noch einmal vor und appelliert schon jetzt an Betroffene, das Angebot zu nutzen.


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Bereits mit 1. Juli in Kraft getreten ist die Novelle zum Verbrechensopfergesetz (VOG), die u.a. eine Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten sowie den Kostenersatz für Zahn-Prothesen, Brillen und Therapien brachte. Mit der kommenden Reform, die am 1. Jänner 2006 in Kraft tritt - mit ihr werden Teile der großen StPO-Reform 2008 vorgezogen - wird erstmals ein Rechtsanspruch auf Prozessbegleitung geschaffen, um die Position der Verbrechensopfer während des Strafverfahrens zu stärken.

Emotional besonders betroffene Opfer von Verbrechen werden während des Verfahrens psychologisch und rechtlich betreut. Das Service gab es schon bisher - allerdings nur auf informeller Basis und finanziert über Mittel der Opferschutz-NGOs. Weil die Inanspruchnahme psychologischer Hilfe oft nicht leicht fällt, will die Ministerin besonders hervorstreichen, wie wichtig ein derartiges Angebot für Verbrechensopfer ist. Die Botschaft: "Nehmt die Prozessbegleitung in Anspruch - es geht euch danach besser".

Abgewickelt wird die Prozessbegleitung in Kooperation mit derzeit 24 Opferschutz-Vereinen, darunter der Weiße Ring oder der Wiener Verein Tamar, der sich speziell um misshandelte Frauen und Mädchen kümmert. Weitere Verträge sind laut Miklautsch in Ausarbeitung. Das Budget für die Prozessbegleitung wurde von 740.000 Euro im Vorjahr auf heuer und 2006 je zwei Mio. Euro aufgestockt.

Jesionek "sehr zufrieden"

Sehr zufrieden mit dem kommenden Gesetz ist der Präsident der Opferhilfeorganisation Weißer Ring, Udo Jesionek: "Unsere Vorschläge wurden weitgehend übernommen." Die Gesprächsbasis mit Ministerin Miklautsch sei "sehr gut" , freut sich Jesionek im Gespräch mit der "Wiener Zeitung": "Das hat sich im Vergleich zu ihrem Vorgänger um 180 Grad gedreht." Offen sei noch der "Opfervorschuss", bei dem der Staat den Leidtragenden eines Verbrechens - ähnlich wie beim Unterhaltsvorschuss - entschädigt, um später beim Täter Regress zu nehmen, sowie die Verfahrenshilfe für Privatbeteiligte. Unglücklich ist Jesionek mit der Zersplitterung der Opferschutzmaterie: "Justiz-, Innen-, Sozial- und Finanzministerium sind beteiligt, dazu alle neun Landesregierungen." Es sei dringend an der Zeit, endlich eine "formelle Opferkompetenz zu schaffen", und die Agenden in einem Ressort zusammenzufassen.

Anti-Stalking-Gesetz

Einmal mehr verwies Miklautsch in Sachen Opferschutz auf das geplante Anti-Stalking-Gesetz, das im Herbst in Begutachtung gehen soll. Das systematische Belästigen und Nachstellen - betroffen sind vor allem Frauen - soll damit unter Strafe gestellt werden.

http://www.weisser-ring.at

http://www.opfernotruf.at